Diabetes und Dilative kardiomyopathie als ND...

  • Hallo,

    wir hatten folgenden Fall:
    Patient kommt via Notarzt wegen massiver Dyspnoe. Es stellt sich eine Linksherzinsuffizienz auf dem Boden einen dilativen Kardiomyopathie mit Vorhofflimmern und Hypertonus dar. Auffällige BZ-Werte und Polyneuropathie führen daneben zur Erstdiagnose Diabetes mit diätischer Einstellung und BZ-Kontrollen...im Verlauf kommt es zu einem V.a. auf Embolie der Beinarterie mit Verlegung...

    Verschlüsselt wurde:
    HD: I50.14 Linksherzinsuffizienz Beschwerden in Ruhe
    I48.11 Vorhofflimmern chronisch
    I10.00 Hypertonie
    I74.3 Emolie Arterien untere Extr.
    I25.19 Artheriosklerotische Herzkrankheit
    E11.40+ Diabetes mit neurol. Kompl
    G63.2* Diabetische Neuropathie
    I42.0 dialtive Kardiomyopathie

    Der MDK behauptet:
    Es müsse geändert werden die E11.40 durch R73.0 abnormer Glucosetoleranztest :a_augenruppel:
    und I42.0 sollte gestrichen werden (dadurch nur noch F62B statt A)...


    Also den Diabetes sehe ich klar als korrekt an...die dilative Myopathie ist nach meiner Meinung die Ursache für Insuffizienz (die hier im Vordergrund stand), ergo ist auch zu codieren...wie seht ihr das?

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Frage: Ist die Polyneuropathie neurologisch konsiliarisch bestätigt? Wenn ja, sollte es hier keine Komplikationen geben.

    Zur Frage der Herzinsuffizienz wird es komplizierter. Es ist kodiert die I 25.19 für KHK. Ist diese Coronarangiographisch bestätigt? Wenn ja, ist die I 25.5 statt I 42 zu kodieren.Wenn nicht, wie ist die Pumpfunktion? Echokardiographisch eindeutig höhergradig eingeschränkt? Kann nicht eine Tachymyopathie durch VHF Auslöser der Dekompensation sein oder eine hypertensive Herzerkrankung mit Relaxationsstörung? In diesem Fall wäre die I 11.00/01 die richtige ICD

  • Wenn Kardiomyopathie bereits anamnestisch bekannt war und keine spez.
    Behandlung dieser Erkrankung stattfand, sondern nur eine Folgeerscheinung
    (Herinsuff.) behandelt wurde, musste man MDK fast Recht geben.

    Es gibt wohl Unterschied zwischen abnormer Glukosetoleranz und einem
    DM mit bereits eingetretener Manifestation wie die Polyneuropathie,
    wenn die Polyneuropathie sonst keine andere Ursache haben sollte.
    Gruß
    Ordu

  • Guten Abend aus Löwenstein,

    wenn ich Hr. Lückert richtig verstehe, war die dCMP bereits vor der Aufnhame bekannt. Aufnahme jetzt mit Linksherzinsuffizienz und neu diagnostiziertem Diabetes mellitus.

    I50.14 > ok.
    I48.11 > ok.
    I10.00 > ok.
    I74.3 > ok.

    Bleiben I42.0 und I25.19. Die dilatative CMP ist die Endstrecke verschiedener Erkrankungen, sie kann u.a. eine ischämische, hypertensive, valvuläre oder idiopathische Genese haben. In Abhängigkeit davon I25.5, I11.0- oder I42.0 kodieren. Dann wäre zu prüfen, ob diesbezüglich die ND-Definition erfüllt ist.

    Bleibt die E11.40 und die G63.2. Entsprechend den DKR wird zu einem Symptom die ursächliche Erkrankung gefunden, diese wird dann kodiert. Bei zusätzlichem neurologischen Konsil ist dann eindeutig die E11.40 zu wählen, alternativ wenn nur der Diabetes behandelt wird: E11.60. Einen abnormen Glucosetoleranztest zu kodieren, ohne daß ein OGTT gemacht wurde, läßt sich nicht begründen.

    mfg aus Löwenstein
    W. Stark

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von WStark:
    Bei zusätzlichem neurologischen Konsil ist dann eindeutig die E11.40 zu wählen, alternativ wenn nur der Diabetes behandelt wird: E11.60.

    Guten Morgen Herr Stark,

    die Unterscheidung, ob primär der Diabetes oder eine Manifestation \"behandelt\" wird und hiervon die Kodierung der 4. Stelle abhängt, ist nur bei der HD-Frage zu beachten (dadurch erfolgt die DRG-Zuweisung). Diese Ausnahme gilt nicht bei der ND-Kodierung des D.m..
    Es gab/gibt ja mit den 2004er DKR das Problem, dass für die Kodierung des D.m. nur Beispiele genannt wurden, die sich um die Frage der HD drehen.
    In 2005 ist es nun klarer und auch explizit darauf hingewiesen, dass bei D.m. die 4. Stelle entsprechend bestehender Manifestationen (bei mehreren .7) kodiert wird. Sollte(n) diese Manifestation(en) eine Relevanz für den Aufenthalt haben, wird(werden) dann noch der(die) entsprechende(n) *-Kode(s) hinzugefügt.

    DKR 0401d (so auch jetzt schon umzusetzen)
    Wenn der Diabetes mellitus die Nebendiagnosendefinition erfüllt, so ist dieser zu kodieren.
    Liegen Komplikationen (Manifestationen) vor, ist bei einem Kode aus E10–E14 die vierte Stelle entsprechend der Manifestation(en) zu verschlüsseln. Außerdem sind die Manifestation(en) anzugeben, sofern diese die Nebendiagnosedefinition erfüllen.
    [b]Abweichend von den Regelungen zur Hauptdiagnose[/i] Diabetes mellitus ist jedoch
    • nicht .6 als vierte Stelle zu erfassen, wenn ein spezifischerer Kode für eine einzelne Komplikation gewählt werden kann, bzw.
    • bei multiplen Komplikationen stets mit vierter Stelle .7 zu kodieren

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau