:hasi:
Hallo verehrte Forumsmitglieder (und solche die es noch werden wollen..)
Ich bin ja nun eine ganze Weile auf ZE40 bzw. ZE36 \"rumgeritten\", und habe ja nun auch ein paar brauchbare Aussagen bekommen, aber in unseren schönen DRG-System gibt es ja noch mehr mit den Kostenträgern zu verhandeln, da wären nämlich noch die Vereinbarungen zu nicht mit den Fallpauschalen vergütete Lstg. (gem. Anlage 3 KFPV 2004) - hier würde mich, insbesodnere auf die B61 bezogen interessieren, wer hat hier entsprechende Vereinbarungen mit den Kostenträgern geschlossen, wie hoch ist der Tagessatz auf den man sich einigen konnte, oder gibt es sogar Häuser die die im gEsetz genannten 600,00 Euro abgeschlossen haben? Und welche Mengenvereinbarungen wurden ins Budget genommen?
Viele viele fragen, und wie immer, ich bin für jeden beitrag dankbar
Grüsse aus dem momentan sehr verregneten Bad Wildungen
Jens J. Raddatz