Vereinbarungen zu nicht mit den Fallpauschalen vergütete Lstg.

  • :hasi:
    Hallo verehrte Forumsmitglieder (und solche die es noch werden wollen..)

    Ich bin ja nun eine ganze Weile auf ZE40 bzw. ZE36 \"rumgeritten\", und habe ja nun auch ein paar brauchbare Aussagen bekommen, aber in unseren schönen DRG-System gibt es ja noch mehr mit den Kostenträgern zu verhandeln, da wären nämlich noch die Vereinbarungen zu nicht mit den Fallpauschalen vergütete Lstg. (gem. Anlage 3 KFPV 2004) - hier würde mich, insbesodnere auf die B61 bezogen interessieren, wer hat hier entsprechende Vereinbarungen mit den Kostenträgern geschlossen, wie hoch ist der Tagessatz auf den man sich einigen konnte, oder gibt es sogar Häuser die die im gEsetz genannten 600,00 Euro abgeschlossen haben? Und welche Mengenvereinbarungen wurden ins Budget genommen?

    Viele viele fragen, und wie immer, ich bin für jeden beitrag dankbar

    Grüsse aus dem momentan sehr verregneten Bad Wildungen

    Jens J. Raddatz

  • Guten Morgen, Herr Raddatz,
    bei uns fällt die B61 nur im Rahmen von Notfallpatienten an. Hierzu gilt folgende Regelung:

    Soweit das Krankenhaus für die MDC 01 und 04 gem. Anlage 3 KFPV 2004 Leistungen im Rahmen des § 8 Abs.1 KHEntgG (Behandlung von Notfällen) erbringt, können hierfür pauschalisiert 250 Euro / Berechnungstag, längstens jedoch für 5 Tage berechnet werden. Es gelten die Abrechnungsbestimmungen der KFPV 2004. Die Erlöse hieraus sind enstprechend der gesetzlichen Regelungen auszugleichen.
    Gruß aus dem Norden.

  • Hallo Hr. Schrader,

    ist ja auch interessant - jetzt würde mich aber mal interessieren, was passiert wenn der Patient länger als 5 Tage bei Ihnen liegt - am Gruppierungsalgorithmus, der in die B61 führt, ändert sich ja nach 5 Tagen Behandlungsdauer nichts. WO landet der Patient dann, oder gibt´s dann einfach kein Geld mehr von den Kassen?

    Grüsse

    J. Raddatz

  • Zitat


    Original von raddatz:
    jetzt würde mich aber mal interessieren, was passiert wenn der Patient länger als 5 Tage bei Ihnen liegt -
    Grüsse

    J. Raddatz


    Guten Morgen,
    innerhalb von 5 Tagen ist der Patient in eine entsprechende Fachklinik weiter zu verlegen, da es sich in unserem Krankenhaus nur um eine Notfallaufnahme handelt.
    Beispiel: Der rüstige Rentner fällt vom Dach seiner Gartenlaube - wird bei uns eingewiesen, hier Diagnose, akute Verletzung des Rückenmarks.
    Diagnosen siehe Def. Handbuch 1 S. 48.
    Wenn ich den Sinn und Zweck dieser Abrechnungsregelung falsch verstanden habe, möge man mich bitte umgehend berichtigen.
    Gruß aus dem kalten Norden. :i_geschenke:

  • :baby:
    Hallo liebes Forum,

    ich wollte diesen beitrag nur mal wieder nach \"oben\" bringen - hat denn wirklich niemand, ausser dem netten Hr. Schrade, zu den \"individuellen DRG´s \"Erfahrungen oder kann mir seine Meinung hierzu mitteilen?

    Danke für jeden Beitrag

    J. Raddatz

  • Hallo Herr Raddatz, liebes Forum,

    wir haben tagesbezogene Entgelte für die DRG B61A und B61B mit den Kostenträger 2004 vereinbart.
    Aufgrund unserer Nachkalkulation der DRG\'s hatten wir für 2003 einen Gesamtbetrag an Kosten ermittelt, denn wir 2004 aus dem Erlösbudget ausgegliedert haben. Den Kostenbetrag ./. vereinbarte Tage = Tagessatz (375 €)

    Gruß
    MAMo

  • Hallo Herr Raddatz,

    wir haben 18 Fälle vereinbart (2 A und 16 B), für die B61A bekommen wir eine Bewertungsrealtion von rd. 1,9 für die B eine von rd. 1,19

    Die Bewertungsrealationen Abschlaäge und Verweildauer sind eng an den Katalog von 2003 angelehnt.

    Gruß

    Sven Lindenau