• Hallo zusammen,

    wie kodiere ich eine \"Altersdepression\" als Nebendiagnose, die z.B. lediglich mit Saroten oder Aponal behandelt wird? Weitere Angaben sind oft nicht vorhanden. Kann ich bei einer Patientin mit Jahrgang 25 da die F03 verwenden oder muss ich die F32.9 wählen?

    Grüße
    Dufner

  • Hallo Herr Dufner und Herr Killmer,

    F03 ist eine unspezifische Diagnose, die immer voraussetzt, dass ein dementielles Syndrom im Vordergrund steht. Ihr Patient hat, so habe ich es verstanden, eine Depression, die zunächst einmal nichts mit einer Demenz zu tun hat. Dementsprechend halte ich auch den ICD-Thesauruseintrag \"Senile Depression\" für mehr als unglücklich gewählt.

    Wenn tatsächlich das depressive Syndrom im Vordergrund steht und dieses auch (z.B. durch ein psychiatr. Konsil oder durch Vorbefunde) fachärztlich dokumentiert ist, kodieren Sie den entsprechenden Code aus F32.x oder F33. Übrigens ist \"Altersdepression\" als Thesauruseintrag bei F32.9 aufgeführt. Auch das ist unglücklich, weil es zu einer unspezifischen Codierung verleitet; zumindest ist dies jedoch ein Hinweis, dass ein Code aus F3x.x richtig ist und nicht F03.

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo Herr Leonhardt,

    im ICD-10-GM 2004 Diagnosenthesaurus vom DIMDI ist die Altersdepression mit F03 angegeben.
    Auf einer internistischen oder chirurgischen Station habe ich selten zu diesem Krankheitsbild neurologische oder psychiatrische Befunde vorliegen. In der Regel sind das Diagnosen, die vom einweisenden Arzt mitgegeben werden und ggf. eine entsprechende Medikamentation durchgeführt wird.

    Grüße
    Dufner

  • Merkwürdig, KODIP gibt F32.9 als Thesauruseintrag für Altersdepression an. Aber auf den Thesaurus kann man sich ja sowieso nicht verlassen. Medizinisch gesehen bleibe ich dabei, dass eine Depression keine Demenz ist.
    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo Herr Dufner, hallo Herr Leonhardt,
    zu der Frage des Herrn Dufner muß ich zunächst einmal anmerken, daß nur kodiert werden darf, was während des Krankenhausaufenthaltes behandlungsrelevat gewesen ist. Liegt eine pharmakologisch ausreichend behandelte Depression vor, die keinen erhöhten Behandlungsaufwand mit sich bringt -außer, daß der Patient sein Medikament einnimmt-, kann sie eigentlich nicht kodiert werden. Stellt sich jedoch heraus, daß die Erkrankung nur unzureichend pharmakologisch behandelt werden kann und sich hieraus ein erhöhter Behandlungsaufwand ergibt ( z.B. wiederholtes Erklären, vermehrte Pflegeaufwand durch Pseudodemenz bei Depression ), ergibt sich eine Kodiermöglichkeit.
    Fachärztlicherseits müßte geklärt werden, ob es sich hierbei nicht primär um eine organisch bedingte affektive Störung ( F06.3 ) handelt, oder ob wie bereits angeführt eine primär psychiatrische Störung ( F32.- ) in Frage kommt.
    (Anmerkung : Noch berücksichtigt der Grouper organisch bedingte Störungen schlechter als psychiatrische, obwohl wir wissen, daß erstere unbefriedigender behandelt werden können und letztlich damit mit einem höheren Aufwand verbunden sind :totlach: ).
    Grüße aus dem sich einnebelnden Hessen
    Eckardt

  • Hallo Herr Eckardt,

    warum darf ich eine Depression nur kodieren, wenn sie unzureichend pharmakologisch behandelt ist? In den Kodierrichtlinien steht doch, dass die Fortführung einer Medikation die Kodierung der zugrundeliegenden Erkrankung rechtfertigt.

    Gruß
    Dufner

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Eckardt:
    Liegt eine pharmakologisch ausreichend behandelte Depression vor, die keinen erhöhten Behandlungsaufwand mit sich bringt -außer, daß der Patient sein Medikament einnimmt-, kann sie eigentlich nicht kodiert werden.


    Guten Morgen Herr Eckardt,

    die Kodierrichtlinien geben klar vor, dass bei Therapie (hier Tabletten) die entsprechende Diagnose kodiert werden muss. Es gibt auch keinen Schwellenwert füt \"Therapie\".

    Dazu auch ein Auszug aus \"das Krankenhaus\", 11/2004, Anpassung der Deutschen Kodierrichtlinien für 2005:

    Bei der Überarbeitung der Kodierrichtlinie \"Nebendiagnosen\" waren sich die Vertreter der GKV sowie der DKG in der dazugehörigen Arbeitsgruppe darin einig, dass jedweder therapeutischer-, diagnostischer-, Betreuungs-, Pflege- oder Überwachungsaufwand die Kodierung einer Nebendiagnose erlaubt. Eine künstliche Grenze bezüglich eines minimalen Aufwandes, der für die Kodierung einer Nebendiagnose zu überschreiten ist, existiert nicht, auch wenn dies in der alltäglichen Abrechnungspraxis wiederholt von unterschiedlichen Beteiligten gefordert wird. Beispielsweise kann die einfache medikamentöse Behandlung einer Erkrankung die Dokumentation als Nebendiagnose rechtfertigen. Wenngleich diese Regelung mit Blick auf das DRG-System teilweise unbefriedigend ist, so kann aus praktischer Sicht nicht für jede Diagnose ein Schwellenwert definiert werden, ab wann diese kodiert werden darf.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Morgen Herr Selter,
    ganz herzlich bedanke ich mich für Ihre eindeutige Klarstellung der Kodierschwelle. Bedauerlicherweise habe ich die Erfahrung gemacht, daß der MdK dies nicht so sieht. Könnten Sie mir -außerhalb der genannten Zeitschrift- die Zitatstelle in den Dt. Kodierregeln nennen, damit ich zukünftige Diskussionen abkürzen kann ?
    Mit Dank im Voraus aus dem frostigen Hessen
    Eckardt

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Eckardt,

    das Zitierte ist ja die Ableitung aus den DKR und, wie im erwähnten Artikel festzustellen, von allen Seiten mittlerweile akzeptiert (wohl von KK-Seite zähneknirschend).

    Die DKR Nebendiagnose besagt, dass bei Therapie ein Ressourcenaufwand entsteht, der die Kodierung der entsprechenden Erkrankung/Verletzung/.... vorgibt.
    Dies wird dann ganz eindeutig im Beispiel 1 aufgezeigt:

    ------------------------
    Beispiel 1
    Eine Patientin wird zur Behandlung einer chronischen myeloischen Leukämie (CML) stationär aufgenommen. ... Eine bekannte koronare Herzkrankheit wird medikamentös weiterbehandelt. ...
    Hauptdiagnose: Chronisch myeloische Leukämie (CML)
    Nebendiagnose(n): ...
    Koronare Herzkrankheit

    Die Nebendiagnosen erfüllen die obige Definition (Ressourcenverbrauch) und sind deshalb zu dokumentieren.
    ------------------------

    Jedwede MDK-Gutachten die etwas anderes behaupten, laufen ins Leere.