• Hallo Forum,
    trotz tagelanger Beschäftigung mit Kodierregeln :totlach: fühle ich mich im konkreten Fall immer noch überfordert.
    Folgende Situazion (Rechtschreibregel):
    Pat kommt mit diabetischem Koma (bewustlos, 23mg%), während des stat. Aufenthaltes wird eine Mikroalbuminurie festgestellt.
    Kodierung der internistischen Kollegen:
    HD=E11.01 für diabetisches Koma
    ND=E11.20 mit Sek.code N08.3 für Nierenkomplikation
    Ist das so richtig? :d_gutefrage:
    Meine Ansicht:
    HD=E11.71 DM mit mehreren Komplikationen 1.Koma 2. Niere
    ND=N08.3
    oder ist das Koma keine Organkomplikation??
    dann
    HD=E11.61 DM mit einer Komplikation (Niere)
    ND=N08.3
    Damit würde das Koma unter den Tisch fallen. :i_baeh:
    Was ist richtig?? :defman:
    :noo:
    Ich bitte vorab um Verzeihung, wenn diese Frage schon x-mal erörtert wurde :threemonkey:

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Guten Morgen Herr Heller, liebes Forum,

    ich würde wie folgt kodieren:
    HD: E11.61
    ND:*N08.3


    Aufnahmegrund war das Diab. Koma,- daher steht außer Frage, dass die Stoffwechseleinstellung im Vordergrund steht, die Nierenerkrankung aber mit behandelt wird.
    Bei der Frage, warum an 4.Stelle eine .6 steht, neige ich zur Auffassung, dass das Koma neben den Nierenproblemen zwar eine Komplikation darstellt, aber eher ein Symptom ist und keine Komplikation im Sinne einer Organmanifestation (?), da dieses Koma ja reversibel ist und während des Klinikaufenthaltes kurativ behandelt wird.
    Damit wäre auch die Frage nach Kodierung mit .7 ( multiple Kompl.) geklärt, da (eigentlich) nur eine vorhanden.
    Ein Koma ist eben auch eine schwere Entgleisung der Stoffwechsellage.

    Ich versuche hier mal ein sehr schönes Flussdiagramm der Uni Jena zum Diabetes zu veröffentlichen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Steffen
    Med. Dokumentar
    Uni Düsseldorf

  • Hallo Thomas_Heller, Hallo Steffen,
    ich kann der Argumentation von Steffen schon in gewisser Weise folgen, möchte aber gerne eine Präzision (... zwar eine Komplikation, aber eher ein Symptom ...): Es ist ein Symptom einer Komplikation, nämlich der Hypoglykämie (die nicht notwendigerweise mit einem Koma einhergehen muß) und damit einer CEREBRALEN Organmanifestation, die eine reversibele und nicht eine dauerhafte und morphologisch fassbare Manifestation ist, wie es z.B. die Nephropathie ist.
    Daher sehe ich die Kodierung so wie Kollegen ursprünglich auf Station:
    HD E11.0x, ND E11.20, N08.3.
    Steht eine bestimmte Situtation (bewußt etwas allgemeiner formuliert! Komplikationen und Manifestationen werden in den DKR auch fast synonym verwendet, s. DKR 2004, Diabetes-Kapitel, Mulitple Komplikationen, 1.Satz, 3. und 4. Wort) im Vordergrund, wird diese extra verschlüsselt - und diese ganzen anderen diabetischen Dinge als Nebendiagnosen, so daß zwei Diabetes-Codes nebeneinander stehen können (siehe auch Beispiel 5 in den DKR 2004, im Diabetes-Kapitel). Auch weil es einen Code gibt, der die Veranlassung des stationären Aufenthaltes besser beschreibt als E11.6-, bin ich für die oben gennante Kodierung.
    Bin gespannt auf die Antworten .... :d_zwinker:

    mfg Gerhard Füchsl

  • Guten Tag Herr Fuechsl, liebes Forum,

    ich habe das INEK gebeten, mir diesen Fall noch einmal etwas näher zu erläutern.
    Hier nun die Antwort:
    (mit meinen Worten wiedergegeben,da kein Genehmigung zur Veröffentlichung)

    1.
    Das Koma gilt hier neben der Nierenproblemen als Komplikation anzusehen
    ( Manifestation ).
    2.
    Für die Kodierung der HD sind zunächst die Regeln für die Kodierung des Diabetes nicht wichtig.
    3.
    Die HD wird auch hier als diejenige Diagnose kodiert, die nach Analyse hauptsächlich für die Veranlassung des stat. Aufenthaltes verantwortlich war.
    4.
    Wichtig ist, ob eine Manifestation oder der Diabetes selbst ( Ätiologie ) im Vordergrund steht.

    Zur Kodierung:
    Nach Aussage des INEK muss vom Arzt entschieden werden, ob das diabetische Koma die stationäre Aufnahme veranlasst hat bzw. ob die Behandlung dieser Manifestation ( KOMA ) im Vordergrund stand.
    Dann wäre an vierter Stelle .0 auch Hauptdiagnose (Abschnitt unter Beispiel 4 auf Seite 91 sei zu beachten). Nebendiagnosen dann entsprechend meines letzten Textabschnittes.
    Steht nach Analyse des KH-Aufenthaltes jedoch die Grunderkrankung Diabetes als Aufnahmegrund im Vordergrund, so ist die Null als HD nicht zulässig.
    Das INEK sagt auch, wenn der Diabetes im Vordergrund stehen würde ( entsprechend der Def. der HD ), dann handelt es sich hier um einen Diabetes mit multiblen Komplikationen, da neben der Nierenproblematik auch das Koma als Komplikation / Manifestation gilt. Hingewiesen wurde hier auf Beispiel 4,Seite 91,- die \"Anmerkung\"- beachten.

    Wenn dem so wäre, also Diabetes im Vordergrund, dann ist die folgende Kodierung offensichtlich richtig ( meine Variante ).
    HD: E11.71(ist hier Kreuzcode) ND: E11.01, E11.21 mit Sek.Code N08.3
    ( vierte Stelle .7, bedeutet mindestens 2 Komplikationen,- dies wäre mit Koma und Niere gegeben ).
    Erfüllen zwei Diagnosen gleichzeitig die Definition zur HD, so ist vom Arzt diejenige auszuwählen, die für die Behandlung/Untersuchung die meisten Ressourcen verbraucht hat ( D002c, Seite 8 ).

    Für die Kodierung der Nierenkomplikationen ist zu beachten, dass die Richtlinie für Nebendiagnosen ( D003b) erfüllt ist.
    Das wäre wohl hier der Fall, so dass die Kodierung mit E11.21 als Primärcode und N08.3 als dazugehöriger Sekundärcode erfolgen kann.
    Die Kodierung der -1- an fünfter Stelle bei allen E-Codes habe ich gewählt, da das Koma immer als entgleist gilt, und damit ( wie ich meine )einen direkten Bezug auf die E-Codes nimmt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Steffen
    Med. Dokumentar
    Uni Düsseldorf

  • Zitat


    Original von Steffen:

    Wenn dem so wäre, also Diabetes im Vordergrund, dann ist die folgende Kodierung offensichtlich richtig ( meine Variante ).
    HD: E11.71(ist hier Kreuzcode) ND: E11.01, E11.21 mit Sek.Code N08.3
    ( vierte Stelle .7, bedeutet mindestens 2 Komplikationen,- dies wäre mit Koma und Niere gegeben ).


    Hallo Herr Steffen, hallo Forum,
    das hat ja jetzt schon einiges an Klärung gebracht, dass das Koma als Organmanifestation gilt. Trotzdem wird es für mich immer konfuser. :sterne:
    Herr Steffen, Sie haben den Schlüssel 11.71 mit Kreuz als Hauptdiagnose gewählt. Nach Beispiel 4 hätten Sie dann alle Manifestationen (z.B. N08.3) als Sekundärcode ohne die Angabe eines neuen Primärcodes (E11.21) angeben können.
    Auch im Beispiel 8 der D012a S.26 ist so verfahren worden: Einmal Hauptdiagnose E10.71 mit Kreuz und 3 Sekundärcodes als Zeichen der Manifestation. Wenn ich eine dieser Manifestationen dann auch noch behandelt habe muss sowieso ein weiterer Code folgen, z.B. N18.8- für eine chronische Niereninsuffizienz.
    In der Anmerkung zum Beispiel 8 steht:
    Gilt ein Ätiologiekode für mehrere Manifestationen, wie in diesem Beispiel, so gilt er für alle folgenden Stern-Kodes (Manifestationen) bis zum Auftreten eines neuen Kreuz-Kodes oder eines Kodes ohne Kennzeichen. Somit ist mit E10.71+ die Ätiologie der Manifestationen I79.2*, H36.0* und N08.3* kodiert.
    In den anschließenden Datenübermittlungsvereinbarung ist geregelt, dass der Primärschlüssel10.71+ vor jedem Sekundärschlüssel wiederholt wird, wahrscheinlich weil z.B. unsere Software (GWI) nicht mehrere Sekundärschlüssel einem Primärschlüssel zuordnen kann.
    Das widerspricht allerdings der weiter oben auf S.26 aufgeführten Aussage:
    Zur Reduktion des Dokumentationsaufwandes und zur Vereinfachung der Darstellung gilt weiter, dass ein Primär-Diagnoseschlüssel auch für mehrere aufeinanderfolgende Sekundär-Diagnoseschlüssel gelten kann. In diesem Fall wird er vor den Sekundär-Diagnoseschlüsseln angegeben und gilt für alle folgenden Sekundär-Diagnoseschlüssel bis zum Auftreten eines neuen Primär-Diagnoseschlüssel.

    Als Gynäkologe hat man schon genug Probleme, die geburtshilfliche Kodierlogik zu verstehen. Die Diabetes-Kodierlogik ist mir einfach zu hoch. :sterne:
    Wer kann\'s mir erklären??? :d_neinnein:

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Hallo zusammen,
    muß diesen \"alten Hund\" nochmals aufwecken....
    Und zwar mit folgender Frage:
    Pat. wird vom Notarzt bewußtlos vorgefunden, BZ 20 mg/dl, Gluc.-Injektion, Pat. klart auf. Da aber sonst einiges nicht ganz klar ist (z.B. die Sinne durch psychotrope, legale Substanz), wird dieser Pat. eben in die Klinik verbracht. Dort wird in ca. 1 Woche der (vorbekannte) Diabetes wieder versucht ins Gleis zu bringen (immer wieder BZ>300).

    In unserem Lieblingsbuch \"DKR\" finden sich Hinweise zum ketoazidotischen Koma (dies ist bei Aufnahme natürlich noch nicht weg), aber die Herren halten sich fein raus bei der eben dieser Frage mit dem hypoglykämischen Koma. Werden diese Pat. draussen korrekt versorgt, dann ist der Zucker bei Aufnahme normal (wenn dann der Notarzt dummerweise das Blut nicht VOR der Glucose-Gabe abgenommen hat...)

    Ich würde also vielleicht hier die Ziffer ...mit sonst. Kompl. als entgleist... nehmen, wenn der BZ z.B. wg. Privattransport bei Aufnahme 20 mg/dl bei bewußtseinsgetrübtem Pat. ist, hingegen das ...mit Koma, entgleist und dann ggf. zusätzlich eine 2. Diabische Ziffer für sonst. Kompl.

    Wäre das korrekt?

    Vielen Dank
    P. Dietz