Hallo liebe Kollegen,
im FPÄndG wird im neuem Absatz 4 Satz 1 beschrieben wie im Berechnungsschema B2 die Zitat: \"Veränderungen von Art und Menge der voraussichtlich zu erbringenden Fallpauschalen und Zusatzentgelte\" zu berücksichtigen sind. Hier wird weiter geschrieben, das Zusätzliche Leistungen im Jahr 2005 nur zu 33% finanziert werden und Sie dashalb auch zu 21,2% im Ausgangswert zu berücksichtigen sind.
Dazu meine Interpretation des Gesetzes mit der Bitte mir Ihre Meinung dazu mitzuteilen:
Alle neuen ZE in 2005 dürfen nur zur 33% in die Nummer 12 des B2 Schemas eingetragen werden.
Das bedeutet, die (großen) Häuser können zwar erheblich mehr ZE in 2005 abrechnen (siehe FPV 2005), jedoch finanziert der Gesetzgeber genau für die Mehrleistung von 2004 zu 2005 nur 33%.
Das halte ich für unhaltbar. Gerade haben die Häuser ermittelt, das sie über die Abrechnung der ZE einen bedeutenden Betrag durch die Abschmelzung des Casmixes um 5,086% kompensieren können und im selben Moment erhalten alle KH nur 1/3 des Betrages für die zu mehr vereinbarenden Zusatzentgelte in 2005 finanziert? Das kann doch wohl nicht sein? Wozu hat sich den der Gesetzgeber die vielen neuen ZE ausgedacht, wenn die Häuser diese Mehrleistungen nur zu einen Bruchteil in 2005 erstattet bekommen?
Ich hoffe, ich habe hier eine zu korrigierende Interpretation des Gesetzes dargestellt, ansonsten haben wir eine zusätzliche Budgetabschmelzung die gut in der Schublade der Zusatzentgelte versteckt wurde.
Mit freundlichen Grüßen und der bitte um Ihre Meinungsäußerung
P. Koske