MDK moniert Tage über OGVWD

  • Hallo guten Abend,
    ich bin neu im Forum, verfolge es aber schon lange als Gast.
    Viele Problemlösungen haben mir schon oft das Leben erleichtert, danke hierfür.
    Habe nun eine Frage bezüglich eines MDK-Gutachtens. Die obere Grenzverweildauer wurde um vier Tage überschritten, somit entsprechende Zuschläge zur ermittelten DRG.
    MDK ist der Ansicht, Behandlung hätte innerhalb der OGVWD abgeschlossen werden müssen, somit keine Zuschläge.
    Frage: wie kann ich den Aufenthalt per 301 der Kasse übermitteln? eine Rechnungsänderung ist nur möglich, wenn ich den Entlassungstag um besagte Tage verändere.(DRG orientiert sich am E-Tag.)
    Wenn ich nun eine geänderte Entlassungsanzeige per 301 versende, verfälsche ich ja den Zeitraum den der Patient tatsächlich im KKH liegt.
    Bedarf es hier einer individuellen Absprache mit der Kasse?
    Danke für Ihre Antworten

  • Hallo Abrechner,
    vermutlich müssen sie da ihre Software-Firma befragen.
    Bei uns ist es zum Beispiel möglich, solche Tage als \"Tage ohne Berechnung\" mit einem fiktive Entlassungstermin (wie von MDK vorgeschlagen z.B.) zu kennzeichnen. Ich denke das, das in jedem KIS zu lösen ist (sein muss!).

    :chirurg:

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo,
    schließe mich der Meinung an.
    Schnellster Weg wäre aber in der Tat die kurze Absprache mit der Kasse. Ein Telefonat, Ausdruck der Rechnung faxen und erledigt. Da bin ich mir sicher :d_zwinker:

  • Hallo Abrechner!

    Wenn der Sachverhalt unstrittig ist (der MDK hat wirklich Recht)würde ich den Patienten beurlauben. Damit ist der Aufenthalt vollständig dokumentiert und die Tage sind trotzdem raus.

    Gesegnetes Fest
    Frank Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Herr Killmer,
    das mit dem Urlaub will aber die Kasse nicht, müßte ja im 301 Satz mit dem Entgeldschlüssel für Urlaub dokumentiert werden, oder?
    Patient war ja nicht im Urlaub, sondern im Krankenhaus!!!
    Außerdem glaube,(weiß) ich nicht, ob das unser Kis rafft, im Zeitalter der Pflegesätze wäre es ja auch kein Problem gewesen einfach Nullpflegesatz für die zuviel abgerechneten Tage.
    Glaube eher, es wäre in Ordnung, wenn man den Patient für die zuviel berechneten Tage auf eine Fachrichtung ohne Berechnung legt.
    Doch hier müsste tatsächlich softwaremässig etwas geschehen, um es entsprechend auch per 301 anzuzeigen.

    Frohe Weihnachten

  • Hallo Abrechner, hallo Herr Zierhold, Killmer und Simon,
    habe hiermit ein Problem!
    Auch wenn ein Patient die OVD überschreitet darf das der KK in Rechnung gestellt werden. Auch bei uns werden Stellungnahmen der KK regelmäßig angefordert, gerade wenn die Patienten dei OVD überschreitet. Leider haben wir Patienen die Aufgrund ihrer Erkrankungen diesen Zeitpunkt der OVD nicht einhalten können. Hier kann nur durch eine genaue Dokumentation eine \"finanzielle\" Begründung gegeben werden. Also sollte hier ganz klar weiter \"gestrieten\" werden.
    T. Jeromin

  • Hallo Abrechner!

    Wenn Sie keine Begründung für die Überschreitung der OGVD haben, müssen Sie die Berechnungstage stornieren. Hier würde ich pragmatisch den Weg gehen, der Ihnen die wenigste Arbeit macht. Bei uns haben wir das bisher durch Beurlaubung geregelt. Widersprüche der Kasse, wurden mit Hinweis auf fehlende Alternativen, abgewehrt.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Forum

    In unserem KH buchen wir den Betrag manuell aus, da der Pat. ja auch
    seinen Eigenanteil für die Tage bezahlt hat. Und was passiert mit den Tagen später, wenn es um Rentenansprüche geht. Die Tage war er ja im KH.

    Der Pat. bekommt von den Kürzungen ja gar nichts mit.
    MFG
    Akim