Spontanes Bauchdeckenhämatom

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Zitat


    Original von Lunge:
    Sollte das Hämatom durch eine Prellung verursacht worden sein, konkurriert zur D68.30 die T14.05.

    Nein, nicht T14.05. Dies ist völlig unspezifisch. Bauchdeckenprellung(hämatom) ist mit S30.1 anzugeben.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • ....und genau das ( S 30.1 ) habe ich gemacht und handele mir nur Ärger ein.
    Meiner Meinung nach ist das auch der spezifischste Kode.

    Aber man will den T-Kode und sagt mir ich soll meinen Verstand einsetzen !
    :boese:

    Vielen Dank nochmal für die Antworten

    Liebe Grüße
    Nika :)

  • Schönen guten Tag allerseits

    Zitat


    Original von nika:
    Bauchdeckenhämatom durch Marcumarblutung. S oder T-Kode?

    Nach diesen Angaben Patient ist das Hämatom aufgrund der Marcumareinnahme entstanden (= ohne Marcumar hätte sich kein (punktionsbedürftiges) Hämatom ergeben). Somit ist die D68.30 auf jeden Fall zu kodieren, erst Recht, wenn Konakion gegeben wurde.

    Bleibt nur noch die Frage, ob ein Trauma (Prellung) zugrunde liegt, oder ob das Hämatom spontan entstanden ist.

    Eine Prellung wird ganz eindeutig durch den S-Kode (S30.1) verschlüsselt, wie Herr Selter ja bereits dargestellt hat. Dies gilt auch, wenn die Prellung normalerweise (ohne Marcumar) nicht zu einem Hämatom geführt hätte. Aber bei diesem Patienten wäre die Prellung nun mal die äußere Ursache des Hämatoms (auch für die Prellung gilt: ohne Prellung - kein Hämatom). Deshalb würde ich in diesem Fall die Prellung (S30.1) als Hauptdiagnose verschlüsseln.

    Anders sieht es aus, wenn das Hämatom spontan oder zumindest ohne erkennbare oder eruierbare äußere Ursache entstanden ist. Dann ist tatsächlich nur das Marcumar als Ursache anzusehen und daher auch m. E. als Hauptdiagnose D68.30 ggf. mit Y57.9! zu verschlüsseln. Einen weiteren spezifischen Schlüssel für die Lage des Hämatoms gibt es hier nicht. Bei spontaner Marcumarblutung kann meines Erachtens auch keine Gefäß- oder sonstige Verletzung (S- oder T-Kode) verschlüsselt werden.

    Für mich ließe sich allenfalls darüber diskutieren, ob auch bei einem(inadäquaten) Trauma die D68.30 die Hauptdiagnose wäre, aber nicht über die Kodes an sich.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo,
    für Spontanblutungen gäbe es dann noch den Kode R58 für Blutung nicht näher bezeichnet. Nehme ich, wenn ich partout kein Trauma als Ursache sehe und den S-Kode deshalb nicht als korrekt ansehe.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Moin,
    in unserem Fall (Spontanhämatom am Fuß unter Marcumartherapie, chir. entlastet; HD wg konkurrierender AufnahmeHDs war die I50.13) hat der MDK die D68.3 nicht zugelassen, da kein Konakion verabreicht wurde. Lediglich Marcumarpause und Wiederbeginn sind durchgeführt worden. Selbst meine verzweifelte Schlußargumentation (Blutung UNTER Marcumar, nicht DURCH Marcumar) ließ er nicht gelten... D68.3 geht laut unserem MDK auch nie als HD - dann stets die klinische Problematik (Z.b. Epistaxis HD, D68.3 ND).

    Freundliche Grüße von der Nordsee

    Dr. med. Clemens von Reusner
    Internist / Kardiologe / Palliativmediziner
    DRG Beauftragter Klinikum NF

  • Hallo H.v. Reusner,

    aber das Hämatom hat doch den Aufwand der chir. Entlastung gemacht! Trotzdem keine ND?? Und falls keine konkurrierende AufnahmeHD bestanden hätte und nur das Hämatom am Fuß mit Ausräumung die einzige Maßnahme gewesen wäre, welche HD schlägt dann Ihr MDK vor?? S-Kode ja wohl nicht, oder?!

    Grüße in den Norden

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Moin, riol!

    Nein, kein S-Code. War ja ein Spontanhämatom ohne äußere Einwirkung. T14.05 wäre des MDKs liebster Code gewesen. Und - Sie haben natürlich recht - das Hämatom hat den Aufwand durch Entlastung gemacht; entstanden durch das Marcumar. Mit diesem Argument habe ich mir den Mund fusselig geredet. Wäre Konakion gegeben worden, wäre alles ok gewesen mit D68.3! Ohne Konakion hingegen nicht.

    Dr. med. Clemens von Reusner
    Internist / Kardiologe / Palliativmediziner
    DRG Beauftragter Klinikum NF

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    was für eine unsinnige Diskussion seitens des MDK mal wieder. Es sollte doch klar sein, dass ein T-Kode aus dem gleichen Kapitel stammt, wie ein S-Kode: Verletzungen....

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Zitat


    Original von Inseldoc:
    D68.3 geht laut unserem MDK auch nie als HD - dann stets die klinische Problematik (Z.b. Epistaxis HD, D68.3 ND).


    Siehe dazu die SEG4-Kodierempfehlungen. Dort ist in mehreren Fällen immer wieder dargestellt, dass D68 nur als ND zu nennen ist.
    Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass dies korrekt ist. D68.3 hat als Inklusivum \"Blutung bei Dauertherapie mit Antikoagulantien\".

    Die DKR will Folgendes:
    1917d Unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln (bei Einnahme gemäß Verordnung)
    Unerwünschte Nebenwirkungen indikationsgerechter Arzneimittel bei Einnahme gemäß Verordnung werden wie folgt kodiert:
    ein oder mehrere Kodes für den krankhaften Zustand, in dem sich die Nebenwirkungen manifestieren, optional ergänzt durch Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen.

    Also: Die Komplikation manifestiert sich als Blutung, was eben D68.3 auch sagt. Noch spezifischer kann man den Umstand der Marcumarblutung nicht kodieren. Man kann hier dann auch gleich auf den optionalen Kode Y-57.9! verzichten, weil die Primärkodierung schon den Umstand der Medikament bedingten Komplikation erklärt.

    Die DKR sagt nicht: „Nimm einen S-, T- oder R-Kode“, wäre auch völliger Quatsch. Warum man hier den einzig logischen Kode nicht zulassen will, kann man wahrscheinlich am RG der jeweiligen DRG ablesen.

    Zu den R-Kodes (wozu auch Nasenbluten gehört): Man möge sich bitte die Hinweise am Anfang des Kapitels durchlesen:

    Kapitel XVIII
    Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)

    Begleitender Text
    Dieses Kapitel umfasst (subjektive und objektive) Symptome, abnorme Ergebnisse von klinischen oder sonstigen Untersuchungen sowie ungenau bezeichnete Zustände, für die an anderer Stelle keine klassifizierbare Diagnose vorliegt.
    Diejenigen Symptome, die mit ziemlicher Sicherheit auf eine bestimmte Diagnose hindeuten, sind unter den entsprechenden Kategorien in anderen Kapiteln der Klassifikation aufgeführt. Die Kategorien dieses Kapitels enthalten im allgemeinen weniger genau bezeichnete Zustände und Symptome, die ohne die zur Feststellung einer endgültigen Diagnose notwendigen Untersuchungen des Patienten mit etwa gleicher Wahrscheinlichkeit auf zwei oder mehr Krankheiten oder auf zwei oder mehr Organsysteme hindeuten. Im Grunde genommen könnten alle Kategorien in diesem Kapitel mit dem Zusatz \"ohne nähere Angabe\", \"unbekannter Ätiologie\" oder \"vorübergehend\" versehen werden. Um festzustellen, welche Symptome in dieses Kapitel und welche in die anderen Kapitel einzuordnen sind, sollte das Alphabetische Verzeichnis benutzt werden. Die übrigen, mit .8 bezifferten Subkategorien, sind im allgemeinen für sonstige relevante Symptome vorgesehen, die an keiner anderen Stelle der Klassifikation eingeordnet werden können.
    Die unter den Kategorien R00-R99 klassifizierten Zustände und Symptome betreffen:

    1. Patienten, bei denen keine genauere Diagnose gestellt werden kann, obwohl alle für den Krankheitsfall bedeutungsvollen Fakten untersucht worden sind;

    2. zum Zeitpunkt der Erstkonsultation vorhandene Symptome, die sich als vorübergehend erwiesen haben und deren Ursachen nicht festgestellt werden konnten;

    3. vorläufige Diagnosen bei einem Patienten, der zur weiteren Diagnostik oder Behandlung nicht erschienen ist;

    4. Patienten, die vor Abschluss der Diagnostik an eine andere Stelle zur Untersuchung oder zur Behandlung überwiesen wurden;

    5. Patienten, bei denen aus irgendeinem anderen Grunde keine genauere Diagnose gestellt wurde;

    6. bestimmte Symptome, zu denen zwar ergänzende Information vorliegt, die jedoch eigenständige, wichtige Probleme für die medizinische Betreuung darstellen.

    So, keiner der Punkte 1 – 6 trifft zu. Es ist eine spezifische Diagnose (Blutung durch Antikoagulatien) erhoben worden , somit eine an anderer Stelle klassifizierbare Diagnose: D68.3.

    Habe fertig….

  • Grandiose Zusammenfassung des Sachverhaltes!

    Vielen Dank, Herr Kollege!!!
    Jetzt bin ich stark motiviert, mit dem MDK Doktor nochmal in die Diskussion des Falles einzusteigen.

    Wase är lauben MDK... :)

    Dr. med. Clemens von Reusner
    Internist / Kardiologe / Palliativmediziner
    DRG Beauftragter Klinikum NF