Wiederaufnahme

  • Liebes Forum,

    Pat. mit I50.13+J91* + ND wird stat. behandelt vom 26.9.-6.10.
    Es ergibt sich hier die DRG F62A; OGVD=27 Tage

    Wiederaufnahme am 7.10.-14.10. wegen exazerbierter COPD + ND.
    DRG E65A.

    M.E. liegt hier keine Fallzusammenführung vor, weil:
    gleiche Basis-DRG: nein
    gleiche MDC: nein
    Wiederaufnahme wegen Kompl.: nein
    innerhalb der OGVD: ja

    Sehen die anderen das genauso???
    Für eine Antwort wäre ich dankbar.

  • Schönen guten Tag \"mia katze\"

    Formal haben sie Recht: Sofern die Hauptdiagnosen stimmen liegt keine Wiederaufnahme nach § 2 Abs. 1 und 2 KFPV vor.

    In Bezug auf Abs. 3, also die Komplikation, müssen Sie sich wohl schon fragen lassen, warum der Patient ein Tag nach Entlassung erneut aufgenommen wird und ob die exazerbierte COPD nicht bereits absehbar war.

    Bei etwas weiter gefasster Definition ist es m.E nämlich auch vertretbar, die Wiederaufnahme wegen Nichtbehandlung beim 1. Aufenthalt als \"Kompliktion\" zu werten.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,