Hämofiltration an der HLM

  • Guten Morgen Forum,

    Zitat


    Original von S.Stern:
    bei uns sind Blutprodukte aber nicht \"Standardmaßnahme\" bei HLM. Ich denke, hier muss man unterscheiden.

    Ich halte die entsprechende DKR ohnehin für außerordentlich unsinnig. Es gibt m.E. keinen Standard, der die Verwendung von EK bei Einsatz der HLM beschreibt. Die Verwendung von EK kommt nur auf Basis der Kalkulation der individuellen Faktoren des Patienten in Frage. Wie man auf die Idee gekommen ist, sie zum Standard zu erklären, ist mir schleierhaft.

    Hinzu kommt, daß Konserven bei OPs unter HLM nicht selten nach Abgehen vom Bypass benötigt werden, seltener aber in der Bypass-Phase selbst. Eine sinnvolle Trennung ist hier aber kaum möglich, vor allem dort, wo bisweilen viel Blut benötigt wird, etwa in der Aortenchirurgie bei Aneurysmata.

    Ich kann daher an dieser Stelle nur dazu auffordern, im Rahmen des Vorschlagsverfahrens darauf hinzuwirken, daß diese unselige, unscharfe Definition der DKR P001d aufgehoben wird.

    Die Verwendung einer Filtration ist keineswegs Standard, aber eine sinnvolle therapeutische Maßnahme, z.B. zur Vermeidung von Blutkonserven.

    Gruß aus Essen


    merguet

  • Lieber Herren Merguet,

    ich sehe das genauso, und daher wird jede gegebene Konserve verschlüsselt. Ich freue mich schon auf die Diskussionen mit dem MDK, besonders , wenn die Ek-Menge in einem Fall mal ZE-relevant wird.

    Hallo Mikka,

    ich weis nicht, ob eine solche Filtration als ZE abrechenbar ist. Einerseits ist es ja doch eine wirkliche Filtration (über den eingebauten Filter), andererseits ist der zusätzliche Aufwand sowohl personell wie auch apparativ und vom Material her deutlich geringer, als bei einer kontinuierelichen Nierenersatzverfahren auf der Intensivstation. Ich hab da so meine bedenken bzgl. der ZE-Abrechnung, obwohl ich ihren Standpunkt auch verstehe.

    Stefan Stern

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

  • Hallo Forum,

    Ich glaube, über Sinn und Unsinn sollten wir nicht streiten. Die DKR existiert nunmal und ich gehe mit der Meinung mit, daß man diesen Unsinn aufheben sollte.
    Die Gesamtkodierung aller Blutderivate halte ich deshalb für gewagt und nicht sauber. Wir sollten uns schon an bestehende Richtlinien halten. Nur so können wir alle gleiche Leistungen erbringen.
    Aber bis jetzt habe ich noch keine weiteren Verfahren zu Anwendung der CVVH unter HLM gehört.
    Wie sehen es andere Herzzentren? Wie wird es anderswo gehandhabt?
    Ich bin dankbar für jede weitere Wortmeldungzu diesem Problem!

    Mit freundlichen Grüßen
    Mikka

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

  • Guten Morgen Forum,

    eine Arbeitsgruppe des MDK im Land Brandenburg hat sich vorläufig entschieden, dass die Haemodiafiltration mit der HLM 8-853.20 abgerechnet werden kann. Damit ist auch die Frage nach Sonderentgeld positiv entschieden.
    Leider liegt noch keine Information des INEK vor, an welches die Frage zeitgleich im Februar 2005 geschickt wurde.
    Bis zu einer entgültigen Klärung durch das Inek gilt die vorläufige Regelung in Brandenburg.

    Einen sonnifen Freitag und weiter viele vorl.posit. Infos!

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

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    (Chr. Morgenstern)

  • Hallo Forum,

    Berichtigung !!! 8-853.23 !!!! :t_teufelboese:

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
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    (Chr. Morgenstern)

  • Hallo liebes Forum,
    noch mal die Frage vom Anfang!
    Gibt es genauere Informationen ob man die OPS 8-853.13, Hämofiltration bis 24, bei Herz-Lungen-Maschinen-OP\'s abrechnen darf????????
    Gibt es evtl. neue Vorschriften oder hat eine anderes Herzzentrum bereits Erfahrungen damit???????

    Vielen Dank im Voraus für Eure Meinungen!!!!!

    Mit freundlichen Grüßen

    UMG

  • Guten Tag,

    mit dem seit 2010 im OPS Katalog formulierten Hinweis unter der Ziffer 8-851.-

    Zitat

    \" Eine Volumenreduktion im Rahmen der Anwendung der HLM ist nicht gesondert zu kodieren\"

    dürfte das schwieriger geworden sein.

    Bis dahin wurde es schon durch die SEG Kodierempfehlung 289 erschwert. Hat sich mir allerdings nie erschlossen, denn ein Ressourcenaufwand im Sinne der Nutzung eines Filtrationssystems und einer Überwachung der Menge findet ja dennoch statt. Wir bereiten uns diesbezüglich gerade auf ein paar Auseinandersetzungen vor dem SG vor.

    Auch ab 2010 ist die Einschränkung noch uneindeutig: Sie steht vor der Ziffer 8-851.- die ja nur für spezielle Indikationen zu verwenden ist. Gilt dann die Einschränkung nur für diese spezielle Indikation, da bereits der Codes selbst Gruppierungsrelevant ist?

    Und ist nicht das Ganze ein Widerspruch zu der viel älteren Regel (Hinweis zur Hämofiltration 8-853:

    Zitat

    \"Jede durchgeführte HF ist zu kodieren\"

    ?

    Fragen über Fragen und eine neue Welle von Streitfällen.

    Gruß

    merguet