Ein Hallo ans Forum
Nach meinen Informationen dürfen o.g. Krankenhäuser nur akute/ kurrente Dialysen als ZE abrechnen. Dürfen diese Häuser aber auch die OPS Hämodialyse bei chronischer Dialysepflichtigkeit verschlüsseln (Splitkriterium bei einigen DRG´s), obwohl sie die Dialyse nicht selbst erbringen und dafür auch nicht bezahlen müssen, sondern dies mit der Krankenkasse von der Dialyspraxis separat abgerechnet wird. Es soll in den Fällen nur der OPS-Code für die DRG verschlüsselt werden, ein ZE wird in diesen Fällen nicht abgerechnet.
Wer steckt in einer ähnlichen Situation von der Konstellation her.
Auch für EDV-Lösungen bin ich dankbar.
Mit Grüßen aus Gelsenkirchen