Abrechnung des ZE Hämodialyse ohne eigene Dialyseabtlg.

  • Ein Hallo ans Forum

    Nach meinen Informationen dürfen o.g. Krankenhäuser nur akute/ kurrente Dialysen als ZE abrechnen. Dürfen diese Häuser aber auch die OPS Hämodialyse bei chronischer Dialysepflichtigkeit verschlüsseln (Splitkriterium bei einigen DRG´s), obwohl sie die Dialyse nicht selbst erbringen und dafür auch nicht bezahlen müssen, sondern dies mit der Krankenkasse von der Dialyspraxis separat abgerechnet wird. Es soll in den Fällen nur der OPS-Code für die DRG verschlüsselt werden, ein ZE wird in diesen Fällen nicht abgerechnet.
    Wer steckt in einer ähnlichen Situation von der Konstellation her.
    Auch für EDV-Lösungen bin ich dankbar.

    Mit Grüßen aus Gelsenkirchen

  • Hallo DRG-Medicus!

    Die Dokumentation des OPR ist korrekt. In einem Haus unserer Stiftung haben wir die gleiche Situation. Hier (SMS Clinicom) wird die Abrechnung über eine Zuordnung zu einer bestimmten Abrechnungsart gelöst.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen Herr Killmer,

    es wäre mir jetzt neu, dass man OPS-Kodes kodieren darf, wenn man weder diese selber erbracht hat noch diese beauftragt und bezahlt hat. Woher ziehen Sie diese \"Legitimation\"?

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Morgen Herr Selter!

    Das Kankenhaus wird doch den Transport des Patienten zur Dialyse beauftragen und damit die Dialyse auch veranlassen. Meines Erachtens gehört dann die Dialyse auch zu den dokumentationspflichtigen Leistungen Dritter. In unserem o. g. Haus wird jede Dialyse beauftragt.

    Irre ich mich?

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Killmer,

    selbstverständlich veranlassen Sie die Leistung, aber das Prizip ist ja für die Kodierung: \"Wer zahlt der schreibt\".
    Wenn Sie also weder die Leistung erbringen noch diese bezahlen, sehe ich keinen Anlass, diese zu kodieren. Die DKR P016d Verbringung besagt:
    Prozeduren im Rahmen einer Verbringung werden durch die verbringende Klinik kodiert.

    Verbringung beinhaltet aber auch, dass die leistungserbringende Stelle mit Ihnen abrechnet und nicht mit der Kasse.

    Fragen Sie doch einfach zur Sicherheit bei Ihrer Krankenhausgesellschaft oder dem InEK nach.

  • Hallo Herr Selter!

    Ich sehe hier eine großes Problem. Die Leistungen für Selbstzahler (Privatpatienten) werden auch von uns beauftragt aber nicht bezahlt. Demnach dürfte ich auch diese nicht per OPS dokumentieren.

    Werde mal beim InEK nachfragen.

    Frohes Schaffen!!

    F. Killmer

    Frank Killmer

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Killmer,

    Sie lassen uns ja dann bestimmt an der Antwort teilhaben.
    Sollte es so sein, dass man etwas weder leistet noch zahlt, trotzdem dieses kodieren soll, müsste ich mein bisheriges grundsätzliches Verständnis des Systems in Frage stellen.

  • Liebes Forum,

    ich möchte mich dieser Diskussion mit einer Frage anschließen.
    Gesetz den Fall ein Patient kommt wegen Myocardinfarkt zur stationären Aufnahme und wird während des Aufenthalts Niereninsuffizient. Das entsprechende Krankenhaus hat keine eigene Dialyse. Der Patient muß allerdings ein paar mal dialysiert werden. Er fällt weder in eine DRG aus L60 oder L71 und erfüllt auch nicht das Kriterium, dass eine bestehende Dialysebehandlung fortgeführt wird und von der Dialyse mit der Kasse ambulant abgerechnet wird.
    Es handelt sich wohl eher um eine \"Verbringung\". Die Dialyse rechnet dann mit dem Krankenhaus ab? Hat das Krankenhaus irgendeine Möglichkeit die Kosten für die Dialyse bei der Krankenkasse geltend zu machen, oder ist es einfach nur \"Pech\" für das Krankenhaus und es muß diese Leistung vom DRG-Erlös an die Dialyse bezahlen?

    Danke und Gruß
    bewe

  • Hallo bewe!

    Sie können die Akut-Dialyse in Form des ZE01 oder ZE02 nur abrechnen, wenn Sie diese mit den Kassen vereinbart haben. Sollte dieses nicht der Fall sein, Pech gehabt.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Herr Killmer,

    können Sie Ihre Auffassung belegen? In den Klarstellungen der Spitzenverbände (siehe Punkt 6) hört sich das ganz anders an.

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Hallo Herr Schmitt!

    Sie haben natürlich recht!!!

    Entschuldigen Sie, habe mich leider sehr sehr unkorrekt ausgedrückt. Gemeint war, daß im zu verhandelnden Budget eine Mengenvereinbarung getroffen werden müßte!

    Wir haben uns, in unserem zweiten Haus, vorab mit den Kassen über die Abrechnung der Dialysen verständigt. Dies war noch vor der Klarstellung durch die Verbände!

    Nochmals sorry!

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer