Hallo,
wir haben ein KK-Schreiben zu einem konkreten Fall erhalten, in dem Sie uns die Abrechnung einer NB streitig machen wollen. Das ist zwar nichts Neues, die Argumentation hingegen ist neu und hat m.E. weit reichende Bedeutung.
Zum Fall:
Es handelt sich um einen Fall aus dem Jahr 2004. Wir rechnen die erlösrelevante NB D69.91(Idiopathische thrombozytopenische Purpura) ab, weil wir bei sehr niedrigen Thrombo-Zahlen Mehraufwand in Form von 5 zusätzlichen Laborkontrollen hatten. ... Nach Rechtlage 2004 abrechenbar.
Die KK schreibt:
\"Die neue Kodierrichtlinie 2005 ist hingegen unter dem Begriff \"abnorme Befunde\" wie folgt abgeändert: Abnorme Labor-(...)befunde werden nicht kodiert, es sei denn, sie haben klinische Bedeutung i.S. einer therapeutischen Konsequenz oder einer weiterführenden Diagnostik (nicht allein Kontrolle der abnormen Werte). ... Wir sehen in der Änderung der Kodierrichtlinie 2005 keine Regelung einer neuen Problematik bzw. Regelung einer ab 2005 neu bestehenden Problematik, sondern eine Klarstellung einer bereits 2004 bestehenden Problematik. Da eine Änderung der Kodierichtlinie 2004 nicht mehr möglich ist, wurde diese Klarstellung der Auslegung ... 2005 aufgenommen. Wir gehen davon aus, dass es sich eindeutig um eine Klarstellung und nicht um eine neue Kodierrichtlinie handelt.
Aufgrund der vorgenannten Schilderung der Sach- und Rechtslage gehen wir davon aus, dass Sie mit uns übersinstimmen, dass im vorgenannten Fall die D69.91 nicht kodiert werden kann und mithin nicht die F71A, sondern die F71B abgerechnet werden muss.\"
Was halten Sie davon? Ist Ihnen vielleicht schon Ähnliches widerfahren? Wie haben Sie reagiert bzw. wie würden Sie reagieren? Auf den einen Differenzbetrag könnte man ja vielleicht noch verzichten: Ich befürchte jedoch, es handelt sich um einen Präzedenzfall. :d_neinnein:
Viele Grüße
AnLi