• Hallo Forumsmitglieder,

    wie kodiert man folgenden Fall:

    Die stat. Einweisung des Pat. erfolgt wegen Verdacht auf Rezidivpneumonie.
    Anamneseerhebung bei Alzheimerdemenz nicht mgl.
    Röntgenologisch und klinisch konnte eine Rezidivpneumonie ausgeschlossen werden. Eine ambulant laufende antibiotische Behandlung (wg. Pneumonie beim Voraufenthalt) wird während des Aufenthalts fortgeführt.

    Kodierung:

    HD Z03.8 Beobachtung bei sonstigen Verdachtsfällen

    ND J18.0 Bronchopneumonie, n.n.b. - da noch laufende Antibiose?


    Unter Beachtung der DKR D002d Hauptdiagnose - Schlüsselnummern aus Z03.0-Z03.9 - Ärztliche Beobachtung und Beurteilung von Verdachtsfällen tue ich mir bei der Kodierung von Z03.8 noch etwas schwer, da : \"... ausschließlich dann als HD..., wenn sich der Krankheitsverdacht nicht bestätigt und eine Behandlung derzeit nicht erforderlich ist. ...\"

    -> allerdings erfolgt ja derzeit noch eine Behandlung der Pneumonie des vorangegangenen Aufenthalts !?!

    Wer hat eine Idee / Vorschlag ?

    Vielen Dank!

    Mario Schädlich

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    die ausgeschlossene Pneumonie ist weder als HD noch als ND zu nennen. Da spielt es überhaupt keine Rolle, ob diesbezüglich behandelt wurde (es ist keine Verdachtsdiagnose, sondern eine ausgeschlossene Diagnose).

    Da ich davon ausgehe, dass irgendwelche Symptome vorgelegen haben ( warum sollte man sonst bitte eine Verdachtsdiagnose -Pneumonie- äußern und eine Antibiose ansetzen?? ) ist dann das führende als HD zu nennen (siehe von Ihnen zitierte DKR). Oder könnte hier z.B. ein normaler Infekt der Atemwege vorgelegen haben? Dann ist das die HD.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,

    zunächst vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!

    Zitat

    ...Da ich davon ausgehe, dass irgendwelche Symptome vorgelegen haben ( warum sollte man sonst bitte eine Verdachtsdiagnose -Pneumonie- äußern und eine Antibiose ansetzen?? ) ist dann das führende als HD zu nennen (siehe von Ihnen zitierte DKR). ...

    Das Problem ist, daß eine Anamnese bedingt durch eine Alzheimer-Demenz nicht möglich war und der Pat. zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Beschwerden angab. Keine Klinik.
    (Verdachtsdiagnose Rezidivpneumonie laut Einweisungsschein)

    Die antibiotische Therapie (bei Pneumonie) wurde seit dem letzten Aufenthalt bis gegenwärtig weitergeführt.

    Mir stellt sich eine weitere Frage bzgl. FPV 2005 §2 Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus:

    Findet die Wiederaufnahmeregelung nach FPV §2 Abs.3 Wiederaufnahme wg. Komplikationen innerhalb der oGVD in meinem Beispiel Anwendung?
    (1.Aufenthalt: F62B / 2.Aufenthalt: Z64Z)
    ->Verdachtsdiagnose Rezidivpneumonie als Komplikation im Sinne der Wiederaufnahmeregelung zu sehen?


    Gruß Mario Schädlich

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    es gibt keine allgemeingültige Formulierung für \"Komplikation im Sinne der DRG-Systematik\". Was aber eigentlich allgemeingültig verstanden wird ist, Rezidive sind keine Komplikation.

    Ich muss noch mal auf den medizinischen Aspekt zurückkommen. Die Patientin hatte keinen Husten, keinen auffälligen auskultatorischen Befund, kein Fieber, keine Laborwerte etc. die auf eine Infektion der Atemwege hingewiesen hat? Diese sind ohne eigene Angaben des Patienten zu erheben.
    Sollte wirklich nichts auf eine Infektion hingewiesen haben, bliebe letztlich wirklich nur ein Z03er-Kode übrig. Allerdings haben Sie dann u.U. eine Fehlbelegungsdiskussion am Hals. Die Erklärung: \"Der niedergelassene Kollege hat aber (ohne jeden ersichtlichen Grund) eine Antibiose eingeleitet und gesagt wir sollen den Patienten aufnehmen\" trifft wahrscheinlich beim MDK auf taube Ohren.

    Mir fällt es weiterhin schwer zu glauben, dass zu keinem Zeitpunkt irgendein Hinweis auf eine mögliche Pneumonie bestand.

  • Hallo,

    Zitat

    Der niedergelassene Kollege hat aber (ohne jeden ersichtlichen Grund) eine Antibiose eingeleitet und gesagt wir sollen den Patienten aufnehmen trifft wahrscheinlich beim MDK auf taube Ohren.

    Die Antibiose wurde bereits beim Voraufenthalt begonnen (bei Pneumonie) und bei diesem Aufenthalt weitergeführt.

    Zitat

    Mir fällt es weiterhin schwer zu glauben, dass zu keinem Zeitpunkt irgendein Hinweis auf eine mögliche Pneumonie bestand.
    ...Die Patientin hatte keinen Husten, keinen auffälligen auskultatorischen Befund, kein Fieber, keine Laborwerte etc. die auf eine Infektion der Atemwege hingewiesen hat?...

    Nein - alles o.B.

    MfG M.Schädlich

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    damit fing es an:

    Zitat


    Original von Schaedlich:
    Eine ambulant laufende antibiotische Behandlung (wg. Pneumonie beim Voraufenthalt) wird während des Aufenthalts fortgeführt.

    Deswegen der primäre Gedanke an eine ambulant angesetzte Antibiose. Die nächste Info habe ich dann überlesen.

    Es bleibt aber immer nocht nicht nachzuvollziehen, warum eine Einweisung erfolgte, wenn zu keinem Zeitpunkt ein Symptom beschrieben wurde. Sei`s drum.

  • Ziehen Sie das Bsp. 2 auf s. 18 der DKR 2005 heran: Wenn die Pneumonie
    WEDER bestätigt noch SICHER ausgeschlossen werden konnte, ist die
    Verdachtsdiagnose als HD anzugeben, wenn auch eine spez. Behandlung
    erfolgte.
    Gruß
    Ordu

  • Schönen guten Tag Herr Ordu!

    Wenn keinerlei klinische Symptome vorliegen und auch sonst keine Parameter auf eine Pneumonie hinweisen, dann ist eine Pneumonie ziemlich sicher ausgeschlossen, oder sehen Sie das anders?

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

    • Offizieller Beitrag

    Auch von mir einen schönen guten Tag Herr Ordu!

    Zur Untermauerung des Beitrags von Herrn Schaffert:

    Zitat

    Original von Schaedlich:
    Röntgenologisch und klinisch konnte eine Rezidivpneumonie ausgeschlossen werden.

  • P.S.:

    Ich denke man muss hier doch den medizinischen Sinn des Ganzen hinterfragen. Und wenn sich dann herausstellt, dass der aufnehmende Arzt aus einer Reihe von Gründen (Vorbestehende Pneumonie, Verdacht/Drängen des Hausarztes, Sicherheits-/Haftungsaspekt usw.) den Patienten doch zumindest subjektiv nich völlig zu Unrecht aufgenommen hat, dass muss halt doch die Z03.8 herhalten, mit der Gefahr, dass der MDK nicht mitzieht.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schaffert,

    das würde ich natürlich auch so sehen. Wenn der behandelnde
    Kollege die Pneumonie klinisch, radiologisch etc. ausschliessen
    kann, dann liegt eben keine Pneumonie vor, zumal sich die Pneumonie
    in aller Regel nicht so schnell unter Antibiose zurückbilden wird.
    Ich wollte nur auf die Betonung \"sicher\" hinweisen, d. h. ohne einen Zweifel. Das ist manchmal nicht so einfach, vor allem im Falle eines
    solchen Pat. Aber, Ausnahmen bestätigen die Regel.
    Gruß
    Ordu