geplante WA nach Schlaganfall

  • Liebe Forumbesucher und Neurochirurgen,
    ich bin für die Beratung unserer Neurochirurgen in Sachen DRG-Verschlüsselung zuständig, bin aber Krankenschwester und kein Arzt.
    Zu der jetzigen Frage finde ich nichts in den DKR:
    Es erfolgt bei Schlaganfallpatienten ca. ein halbes Jahr nach dem Akutereignis die erneute stat. Aufnahme zum Wiedereinsetzen des anfangs entfernten Knochendeckels ( Schädel ). Dieser stat. Aufenthalt wurde bisher mit I69.3/4 als HD verschlüsselt.
    Nun empfiehlt der MDK, I63.5 als HD zu verwenden. Die Neurochirurgen meinen diese Verschlüsselung trifft nicht zu, da der Schlaganfall nicht mehr Aufnahmegrund ist sondern die Folge davon ( Knochendeckelentfernung ).
    Wer kennt die korrekte Kodierung, DKR-gerecht ?
    Recht vielen Dank, beste Grüße ! :noo:

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    I69.3 ist nie als HD zu nennen. Diese wäre nur als Zusatzinformation zur Beschreibung der \"Folge von ...\" zu nennen.

    D005d Folgezustände und geplante Folgeeingriffe:
    Folgezustände oder Spätfolgen einer Krankheit sind aktuelle Krankheitszustände, die durch eine frühere Krankheit hervorgerufen wurden.
    ....
    Die Kodierung der Folgezustände von Krankheiten erfordert zwei Schlüsselnummern:
    • eine für den aktuellen Rest-/Folgezustand und
    • eine Schlüsselnummer („Folgen von ...“), die ausdrückt, dass dieser Zustand Folge einer früheren Krankheit ist.
    Der Restzustand oder die Art der Folgezustände werden an erster Stelle angegeben, gefolgt von der Schlüsselnummer „Folgen von ...“.

    In Ihrem Fall wird die ursprüngliche Erkrankung (z.B. I63.5) zur HD.

    Ebenfalls die D005d:
    Behandlung einer akuten Verletzung/Verbrennung und geplanter Folgeeingriff
    Für die initiale und nachfolgende Behandlung einer aktuellen Verletzung/Verbrennung ist der Kode für die Verletzung/Verbrennung (weiterhin) als Hauptdiagnose zu verwenden.
    Auch bei einer Aufnahme zu einer zweiten oder weiteren Operation nach einem Ersteingriff, die zum Zeitpunkt des Ersteingriffs im Rahmen der Gesamtbehandlung bereits als Folgeeingriff geplant war, wird die ursprüngliche Krankheit als Hauptdiagnose kodiert. Das gilt auch dann, wenn die ursprüngliche Krankheit nicht mehr vorhanden ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Tag, Frau Bork,

    Unter der Voraussetzung, dass die Diagnose des letzten Aufenthalts I63.5 lautete, sollte man diese wiederverwenden, da es sich um eine geplante Nachbehandlung handelt.

    Allerdings ist zu prüfen, ob es sich nicht primär um eine Blutung, ein Hirnödem ... gehandelt hat (neurochir. Therapie?). I69.3 ist niemals HD, sondern wird bei Altfällen mit entsprechenden Symptomen nachgestellt, z.B. G81.0 R , I69.3 L ...

    Näheres können Sie im Schlaganfallkodierleitfaden 2005 der Deutschen Schlaganfallgesellschaft unter http://www.dsg-info.de/seiten/kodierleitfaden.html nachlesen.

    Bei konsequenter Anwendung entstehen aber durchaus Probleme, wie ich sie im nachfolgenden Post an einem eigenen Beispiel zeigen möchte, und für das ich selbst Hilfe suche.

    Gruß murx

  • Hallo, Forum,

    ich suche Hilfe von in der Schlaganfallkodierung erfahrenen Kollegen:

    Pat. mit auswärts diagnostizierter rez. Amaurosis fugax (G45.39) bei ACI-Stenose wird zur Stentanlage (OPS 8-836.01) geplant aufgenommen.

    Gruppierung: G45.39, I65.2 + 8-836.01 -> 901D.

    Die alternative Hauptdiagnosen I65.2 ebenso wie I63.0 ergäben in Verbindung mit der Prozedur die sinngemäß richtige DRG B19Z.

    Wie ist die korrekte Kodierung nach Ansicht des Forums?

    Vielen Dank

    murx

  • Guten Tag murx.

    D002d: Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist und behandelt wird bzw. während des Krankenhausaufenthaltes diagnostiziert wird, so ist die zugrunde liegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren und das Symptom wird nicht kodiert. Dies betrifft Symptome, die im Regelfall als eindeutige und unmittelbare Folge mit der zugrunde liegenden Krankheit vergesellschaftet sind.
    Stellt ein Symptom jedoch ein eigenständiges, wichtiges Problem für die medizinische Betreuung dar, so wird es als Nebendiagnose kodiert.

    Also: HD I65.2. Da der Patient bei Aufnahme wieder normal gesehen hat, kodieren Sie die Amaurosis fugax nicht als ND.

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Guten Morgen, Herr Leonhardt,

    danke für Ihren prompten Kommentar, der in sich ganz schlüssig ist. (Ich habe im übrigen meinen aktuellen Fall auch genauso abgeschlossen, um keine Fehler-DRG zu produzieren).

    Dennoch bleiben Zweifel: Was ist mit DKR D005d (geplante Nachbehandlung)? Noch wichtiger: Wie ist eigentlich in diesem Sektor die Abgrenzung von Symptomen und zugrundeliegenden Erkrankungen?

    Wenn man dem Schlaganfallkodierleitfaden folgt, stellen die Codes aus G45.-- immer dann eine eigenständige HD dar, wenn sich die Schlaganfallsymptome zurückgebildet haben (Abgrenzung zu I63.-). Es ergibt für mich demzufolge keinen \"Sinn\", warum I63.0 anders als G45.-- in die \"richtige\" DRG führt.

    Gibt es weitere Meinungen zu diesem Thema?

    Danke murx