Hallo Forum,
mal wieder Rückverlegung. Habe auf die schnelle nichts gefunden.
Deswegen mache ich hier ein neues Thema auf.
Kurze Frage:
Behandlungsverlauf des Patienten:
KH A -> KH B -> KH A -> KH C -> KH A
Wir haben die ersten beiden Fälle zusammengefasst.
Nun kommt ein Schreiben von der KK, dass der 3. Aufenthalt im Zusammenhang mit dem ersten Fall ( bzw. dem Abrechnungsfall) steht.
Unser KIS gibt auch eine Warnmeldung aus, dass es sich um eine Rückverlegung handelt.
Ist es aber nicht so, dass bei mehrfacher Wiederaufnahme eine Prüfung gegen bereits in einem ersten Schritt zusammengefassten Fall nicht zulässig ist?
Oder gilt dies nur bei Wiederaufnahmen gem. §2 KFPV 2004?
Danke
Grüße aus dem Münsterland
S. Lindenau