Notfall-verlegt und dann wieder rückverlegt???

  • Hallo liebes Forum

    Wie kann ich folgenden Fall abrechnen.Pat. kommt als Notfall mit
    Hirnblutung,ist insgesmt eine Stunde bei uns und wird dann in
    ein anderes KH verlegt.Der Fall wurde als ambulant gesehen da
    eigentlich kein Bettkontakt und der Pat. direkt aus Notfallambulanz
    in anderes KH gelegt wurde.Pat. wird nach 15 Tagen aus KH B zu uns verlegt.Wird das jetzt als Rückverlegung gezählt oder als Verlegungsaufnahme??Muss der erste Kontakt als stationär umgewandelt werden und wenn ja wieso???

    Wer kann mir helfen???

    Gruß
    Zabi

  • Hallo Zabi,

    als ganz normaler Verlegungsfall. Dies hat den unbestreitbaren Charme, daß Sie den ersten Fall als vorstationäre bzw. ambulante Behandlung zusätzlich abrechnen können und nicht zusammenführen müssen.

    Viele Grüße,
    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Liegen die Fakten wie geschildert, sehe ich das auch so.

    Zu beleuchten wäre aus meiner Sicht aber, warum eine \"Rückverlegung\" stattfand. War diese medizinisch notwendig? oder werden so die Erlöse optimiert ? :i_drink:

    mfG

    [arial]Volker Röttsches
    Betriebswirt (VWA)[/arial]

  • Schönen guten Tag alleiseits und insbesondere Herr Röttsches!

    Zitat


    Original von Kassenmodell:
    Liegen die Fakten wie geschildert, sehe ich das auch so.

    Zu beleuchten wäre aus meiner Sicht aber, warum eine \"Rückverlegung\" stattfand. War diese medizinisch notwendig? oder werden so die Erlöse optimiert ? :i_drink:

    Das ist wohl die Frage: Ob es medizinisch notwendig ist, einen Patienten aus einer neurochirurgischen Klinik in eine \"normales\" Krankenhaus zu verlegen, um die teuren Spezialbetten für andere frei zu machen?

    Ohne Ihnen, Herr Röttsches, einen Vorwurf machen zu wollen, denn aus Ihrer Sicht gibz es möglicherweise durchaus Anlässe zu dieser Frage, aber muss wirklich bei jeder sinnvollen, aber vielleicht nicht huntertprozentig durch klassische medizinische Notwendigkeiten begründeten Maßnahme eine böswillige Erlösoptimierung unterstellt werden?

    Wir haben jahrelang die von uns in neurochirurgische Kliniken verlegten Patienten nach Stabilisierung wieder zurückgenommen und die Kassen waren dankbar, dass sie nur noch unseren verhältnismäßig billigen Pflegesatz bezahlen mussten. Im DRG-Zeitalter wird daraus dann eine Erlösoptimierung.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,