Hallo liebe Mitstreiter,
ich habe folgendes Problem. Ein Patient wurde mit Exsikkose bei mangelnder Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme stationär aufgenommen.
Während des stationären Aufenthalts fiel eine deutliche Demenz auf, so dass eine amtsgerichtliche Betreuung in die Wege geleitet wurde, mit anschließender Heimunterbringung durch Einschaltung unseres Sozialdienstes. :jaybee:
Die Exsikkose und Hypokaliämie wurde durch Infusionen therapiert.
Weiterhin wurde von mir die Kachexie und die Ernährungsprobleme verschlüsselt. Als Aufwand für die Kachexie habe ich die kontinuierliche \"Lagerungsbehandlung\" ( 1,5 h bis 2 stdl.)mit dementsprechenden Hautpflegemitteln sowie die Verabreichung von Zusatznahrung wie Ensure angesehen. Ein Ernährungsproblem war eigendlich die Ursache, warum der Patient mit der Exsikkose aufgenommen wurde. Als zusätzlicher Aufwand des Ernährungsproblems war das Anreichen und Verabreichen der Nahrung. :uhr:
Nun begründet der MDK wie folgt:
Die Kodierung der Nebendiagnosen R64 und R63.3 ist redundant. Beide Nebendiagnosen sind im übrigen auf die nicht näher bezeichnete Demenz ( F03) zurückzuführen.
ICD Verschlüsselungen aus dem Kapitel 18 sollten gem. DKR nur dann verwendet werden, wenn keine spezifischeren Verschlüsselungen möglich sind. Entsprechend sind diese ICD´s im vorliegenden Fall nicht anwendbar. Zitatende!! :deal:
Hat der MDK recht ??? Wer kann mir Hilfestellung geben?
Danke im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
ochpowi :d_gutefrage: