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Original von MariaSchimmer:
Sehr geehrter Herr Mies,
mich interessiert die hier zu Tage tretende Willkürlichkeit. Einmal zitieren Sie einen Paragraphen, nach dem das Krankenhaus bei Aufnahme entscheidet. Dann aber sagen Sie, nein, die Begründung wird nicht bei Aufnahme gestellt, sondern der Chirurg entscheidet durch Festlegung der Operationsvariation.
Sehr geehrte Frau Schimmer,
ich gebe ja gerne zu, das es etwas verwirrend klingt, aber ich sehe hier keine Willkürlichkeit.
Der § 39 im SGB V ist eindeutig und wird allzu gerne nicht entsprechend interpretiert. Der aufnehmende Krankenhausarzt ist \"Erfüllungsgehilfe des Krankenhauses\" und hat zunächst ganz alleine zu prüfen und zu entscheiden, ob die Behandlung nicht ambulant durchgeführt werden kann. Ihm kommt eine sogenannte \"Schlüsselstellung\" ob stationär oder Ambulant zu. Das betreffende Sozialgerichtsurteil werde ich jetzt suchen und im nächsten Post zitieren. Soweit zunächst die §§. :deal:
MDK und Kassen prüfen nach bestimmten internen Rastern und ein solcher Raster ist eben das endoskop. Hernien stationär sind und offene Hernien auf Ambulant geprüft werden. Nennen Sie es Willkür, ich wäre froh, wenn viele interne Standardgutachten des MDK veröffentlicht wären, damit klar ist, nach welchen Kriterien geprüft wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr