Hallo Forum,
ich habe folgendes Problem:
Patient wird aus einem anderen Krankenhaus bei uns aufgenommen, stationär behandelt (DRG F71A) und am nächsten Tag in ein Pflegeheim entlassen, also normale Entlassung. Unser Abrechnungsprogramm schlägt den Verlegungsabschlag vor, was wir anfangs auch abgerechnet haben. Da die Krankenkasse uns aufgefordert hat, den Abschlag für uGVD zu prüfen, habe ich mir den § 3 Abs. (2) Satz 2 genauer angeschaut. Wenn ich das richtig sehe, müsste ich aufgrund der frühzeitigen Entlassung (nach einem Tag) den Abschlag bzgl. der uGVD berechnen. :sterne:
Unser Software-Lieferant ist da anderer Meinung und behauptet, dass der Abrechnungsmanager korrekt arbeitet. :strauss:
Was ist nun richtig? Wer hat schon solche Fälle abgerechnet?
Vielen Dank für die Hinweise im Voraus.
Gruß
GeRo