Qualität MDK-Gutachten

  • Es ist Ihr gutes Recht, alle Fälle eines KH überprüfen zu lassen.
    Dann sollte aber auch Ihre Kasse entsprechend dem Volumen der Prüfanträge
    sich an der Finanzierung des MDK beteiligen. Ansonsten liegt ein Mißbrauch
    seitens dieser Kasse vor! Gehört etwa Ihre Kasse zu diesen?
    Ordu

  • Hallo ToDo,

    wie soll ich denn eine nicht pauschalierte Kritik an einem Krankenhaus (\"schwarzes Schaf\") üben, wenn ich gar keinen Einblick in die jeweilige Kodierung bzw. Abrechnung habe ? Diese Daten liegen doch nur Ihnen und dem entsprechenden Krankenhaus vor. Das hat nichts mit :threemonkey: zu tun. Ich kann mir allerdings durchaus vorstellen, dass es solche schwarzen Schafe gibt.
    Auch ein gut organisiertes Krankenhaus, das sich vor einer MDK-Prüfung nicht fürchten muss, hat durch die hohe Anzahl der Überprüfungen sehr, sehr viel Arbeit !

    Viele Grüße

    K. Stupp

  • Hallo,

    @ Herr Stupp

    ich glaube, wir haben viel mehr Verständnis für den jeweils anderen, als wir es hier schreiben, deshalb mein Versuch eines Schlusswortes: In diesem Gesundheitssystem ist niemand zu beneiden außer dem, der es nicht in Anspruch nehmen muss!

    @ Ordu Dr.

    Eine Kasse mit 100.000 Versicherten beschäftigt eigenes medizinisches Fachpersonal und nimmt deshalb den MDK nur in 500 Fällen pro Jahr in Anspruch.

    Eine Kasse mit 5.000 Versicherten hat ein auffälliges KH am Ort und legt pro Jahr ebenfalls 500 Fälle vor.

    Beide Kassen sollen den gleichen Beitrag zahlen!?

    Bitte bedenken Sie eines:

    Sie beackern den ausgabenträchtigsten Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb aber die MDK-Umlage an den KH-Begutachtungen festzumachen, ist vermessen.

    Der MDK hat viele Aufgaben mehr, bei denen auch die von Ihnen so gelobten Kassen nicht um eine Inanspruchnahme herumkommen.

    Ich hoffe, Sie möchten diese Diskussion nicht wirklich weiter vertiefen!?

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Guten Morgen.

    Bin etwas spät dazugestoßen, aber die vielen Kassenanfragen :augenroll: :) :biggrin:

    ToDo: Vielleicht würde die Vorgehensweise \"Bezahlung pro Gutachten\" einige Kassen dazu zwingen, sich etwas mehr Gedanken um die Qualität der Prüfaufträge zu machen.

    An und für sich würde ein etwas offenerer Umgang miteinander schon ausreichen.
    Wo liegt denn für eine KK z.B. das Problem, dem Krankenhaus den Prüfgrund mitzuteilen? Das erleichtert uns doch auch die Arbeit.
    (Dass es geht weiß ich, denn mit einigen Kassen läuft das bei uns sehr gut. Vor allem mit den \"Großen\" :d_zwinker: .)
    Wenn ich dann am Telefon, auf meine Frage nach dem Prüfgrund, zu hören bekomme:\"Das geht Sie nichts an!\" oder \"Das müssen wir Ihnen nicht sagen!\" dann frag ich mich doch, was das soll.
    Auf meine Bitte der näheren Erläuterung wurde mir auch mal mitgeteilt:\" Wenn wir Ihnen sagen, worum es geht, könnten Sie das ja ändern!\" 8o
    (Einzelfall!) Aufgrund der patzigen Art, wie das gesagt wurde, habe ich das mal als Betrugsvorwurf aufgefasst.

    Andererseits sollten auch einige Krankenhäuser etwas mehr Verständnis dafür aufbringen, dass es eben Fälle gibt, die nicht telefonisch geklärt werden können. Wenn eine KK eine Rechnung bezahlen soll, bei der z.B. der Zuschlag bei Überschreitung der OGVD größer ist als der Rechnungsbetrag, muss halt geschaut werden, ob das wirklich nötig war. Und das kann nicht unbedingt anhand der Kodierung nachvollzogen werden.

    So, und das alles hatte rein gar nichts mit der Qualität von MDK Gutachten zu tun :biggrin:
    Um dazu aber noch etwas zu sagen: Von einem Gutachter mit Facharztstatus erwarte ich, dass er/sie die DKR kennt, sich bei den Therapieformen/-möglichkeiten auf dem laufenden hält, zumindest eine aktuelle Rote Liste auf dem Schreibtisch hat und dort auch bei Gelegenheit mal reinschaut. :jaybee:

    In diesem Sinne. Schönes Wochenende.
    papiertiger

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo Forum,

    hier einmal eine positive Wertung des MDK...

    Kurze Fallbeschreibung:
    60-jährige Pat. mit in Ersteingriff kirschnerdrahtosteosynthetisch versorgter Radiusfraktur wird wg. Frakturdislokation zur Korrekturosteosynthese am Freitag stationär aufgenommen und operiert (offene Reposition und Plattenosteosynthese),
    Entlassung nach drei Tagen (am Montag).

    Die beauftragende KK lässt durch den MDK prüfen, ob eine Entlassung schon am Samstag möglich gewesen wäre.

    MDK: Verweildauer bei der OP plausibel! :i_respekt:

    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo Forum,

    ich möchte sicherlich keinem Mitarbeiter einer Krankenkasse oder des MDK zu nahe treten aber eine Anfrage welche ich heute auf meinem Tisch hatte,macht mir doch Sorge was den Gemütszustand des beauftragenden Kassenmitarbeiters als auch den des anfragenden Medizinaldirektors des MDK angeht.
    82jähriger Patient kommt zur Abkärung seiner Schlafapnoe ins Schlaflabor.
    Anfrage des MDK:
    Warum wurde die Behandlung nicht ambulant durchgeführt?
    Kasse wünscht Prüfung. :baby:


    :i_respekt:

    Gruß aus dem Saarland

    S.Helfenstein Med. controlling St.Elisabeth-Klinik Saarlouis

    S.Helfenstein


    Wer den Teufel an die Wand malt, spart Tapete :t_teufelboese:

  • Hallo Herr Helfenstein,

    ich kann mir gut vorstellen, dass es Menschen gibt, die tagsüber (auch im Büro)schlafen. Warum sollte man hier nicht die Abklärung der Schlafapnoe ambulant durchführen können ?

    Viele Grüße

    K. Stupp

  • Zitat


    Original von KSMC:

    ich kann mir gut vorstellen, dass es Menschen gibt, die tagsüber (auch im Büro)schlafen. Warum sollte man hier nicht die Abklärung der Schlafapnoe ambulant durchführen können ?

    K. Stupp

    Schöner Hinweis, aber ich hoffe Sie haben auch mitbekommen, dass die Stufe 3 und Stufe 4 bei Schlafapnoetherapie seit dem 01.04.2005 in die vertragsärztliche Versorgung überführt wurde oder ???

    Und nur (!) weil der Patient 82 Jahre ist, heisst doch noch lange nicht, dass hier wirklich ein Ausnahmetatbestand vorliegt.

    MFG

    Mr. Freundlich

  • Hallo Mr. Freundlich,

    aber sicher hab ich das bedacht!
    Der Fall stammt aus 2004, was noch befremdlicher ist.
    Daran ändert auch die Tatsache nix, daß der Racker sich gegen 03:00 alle Kabel gezogen hat und arbeiten gehen wollte :biggrin:
    Trotzdem danke für den Hinweis :d_zwinker:

    S.Helfenstein


    Wer den Teufel an die Wand malt, spart Tapete :t_teufelboese:

  • Hallo KSMC.

    ich weiß aber nicht ob das in allen Fällen ausreicht den paradoxen Schlaf hinreichend abzubilden :totlach: :totlach:

    S.Helfenstein


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