Guten Morgen Forum !
Von einigen seltsamen MDK-Gutachten ist mir eines besonders aufgestossen : Auf die Fragestellung der Kasse zur Kodierqualität der Nebendiagnosen ergab das Gutachten des MDK das Vorliegen einer primären Fehlbelegung. Auf die eigentliche Frage der Kasse zur Kodierqualität wurde gar nicht eingegangen ! Abgesehen davon, dass die Pat. nicht ambulant behandelt werden konnte, stellt sich mir die Frage, ob der MDK nicht an die Fragestellung des Auftraggebers (also der KK) gebunden ist. Oder darf sich der MDK nach eigenem Ermessen ein Gutachten zusammenschustern und die Kasse wählt sich dann die günstigste Lösung aus ?
Gibt es hier gesetzliche Vorgaben für den MDK ? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?
Mit freundlichen Grüßen
K. Stupp