Nachuntersuchung bei bösartigen Neubildungen/R29.81 als HD

  • Hallo liebes Forum,
    ich bin jetzt seit einem jahr Codierassistentin und konnte schon viele Probleme lösen, indem ich einfach nur Ihre Seiten gelesen habe.Zuerst einmal dafür vielen Dank. :i_respekt:
    Jetzt habe ich aber gleich Zwei \"Sorgenkinder\", bei denen ich allein nicht weiterkomme.
    1.Wir haben eine grosse HNO-Abteilung mit einer Tumorsprechstunde. Alle operierten Ca-Patienten werden in regelmässigen Abständen zur Kontrolle einbestellt. Beim stationären Staging läuft ausser dem MRT auch eine Panendoskopie. Codiert haben wir bis jetzt die Z08 und Z85, wenn bei der Histologie kein positiver Befund war. Wäre es nicht richtiger,weiterhin den Ca zu codieren,da eine Tumornachsorge auch eine Art der Behandlung ist? Oder darf ich das nur, wenn auch anderweitig therapiert wird,z.B Bestrahlung oder Chemo?
    2. Unser Chef der Geriatrie codiert häufig die R 29.81 als HD, wenn ein Patient mit einer konservativ behandelten Fraktur oder Prellung zur Aufnahme kommt.Die Kasse will in solchen Fällen die AN als HD. Er argumentiert,dass das Problem des Patienten nicht diese eine Fraktur ist,sondern die Instabilität gerade bei älteren Menschen, die zu häufigen Stürzen führt. Dies behandelt er auch mit intensiven ergotherapeutischen und physiotherapeutischen Anwendungen. Danach ist der Pat. insgesamt sicherer und fällt nicht mehr so oft. Da es immer wieder abgelehnt wird, überlegen wir ,diese Fälle zu sammeln und zu klagen.
    Kann mir jemand helfen? Ich wäre für zahlreiche, bestimmt auch kontroverse , Meinungen dankbar. :grouper:
    Schöne Grüsse aus dem leider nicht mehr sonnigen Hagen
    Katie

  • Hallo Kati,
    zu Punkt 1: Hier trifft die DKR 0209d zu. Somit würde ich sagen, dass Sie richtig kodiert haben.
    zu Punkt 2: Die Stürze als HD zu wählen halte ich für falsch, da sie ja eine Ursache haben (DKR 1803a). Vielleicht könnte hier ein Kode aus M25...besser passen.

    Gruß Mia

  • Hallo Kati,

    1)Bei Patienten bei denen sicher kein Tumor mehr nachweisbar ist muß die Z08.- mit der Z85.- verschlüsselt werden ( KDR 0209d ) da gibt es wirklich keinen Interpretationsspielraum, auch wenn der Aufwand der Nachuntersuchung nicht adäquat abgebildet wird.

    2)Die R29.81 als HD bei einem Patienten mit Fraktur ist nach der D002d sicherlich immer falsch.
    Ob ggf. eine organische Sturzursache bekannt ist könnte man eruieren. Ob diese dann aber an Stelle der Frakturdiagnose HD sein kann würde ich ebenfalls bezweifeln.
    Gruß,
    D. Lindner

    D. Lindner
    Arzt
    Leiter med. Controlling
    St. Marien-Hospital Düren

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Katie:
    Alle operierten Ca-Patienten werden in regelmässigen Abständen zur Kontrolle einbestellt. Beim stationären Staging läuft ausser dem MRT auch eine Panendoskopie. Codiert haben wir bis jetzt die Z08 und Z85, wenn bei der Histologie kein positiver Befund war. Wäre es nicht richtiger,weiterhin den Ca zu codieren,da eine Tumornachsorge auch eine Art der Behandlung ist?

    Zitat

    Original von D.Lindner:
    1)Bei Patienten bei denen sicher kein Tumor mehr nachweisbar ist muß die Z08.- mit der Z85.- verschlüsselt werden ( KDR 0209d ) da gibt es wirklich keinen Interpretationsspielraum, ...

    Hallo,

    so gänzlich ohne Interptetationsspielraum ist das hier nicht:

    0201d Auswahl und Reihenfolge der Kodes
    Der Malignom-Kode ist als Hauptdiagnose für jeden Krankenhausaufenthalt zur Behandlung der bösartigen Neubildung und zu notwendigen Folgebehandlungen (z.B. Operationen, Chemo-/Strahlentherapie, sonstige Therapie) (siehe Beispiel 2) sowie zur Diagnostik (z.B. Staging) (siehe Beispiel 3) anzugeben, bis die Behandlung endgültig abgeschlossen ist, also auch bei den stationären Aufenthalten, die beispielsweise auf die chirurgische Entfernung eines Malignoms folgen. Denn obwohl das Malignom operativ entfernt worden ist, wird der Patient nach wie vor wegen des Malignoms behandelt.

    Dagegen 0209d Malignom in der Eigenanamnese:
    Nachuntersuchungen bei Patienten mit Malignom in der Eigenanamnese
    Kodes der Kategorie Z08.– Nachuntersuchung nach Behandlung wegen bösartiger Neubildung sind als Hauptdiagnose nur dann zuzuweisen, wenn ein Patient zur Nachuntersuchung eines Malignoms aufgenommen wurde und kein Tumor mehr nachweisbar ist. Als Nebendiagnose ist der passende Kode aus Kategorie Z85.– Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese anzugeben.

    Hier gilt es also anscheinend genau zwischen Staging und Nachuntersuchung zu unterscheiden. Wer macht das wie?

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo zusammen,

    wenn ein Patient bei dem im Vorfeld bereits eine negativer Histobefund vorliegt nun erneut zur geplanten Nachsorge kommt sehe ich wie oben beschrieben eigentlich keinen Interpretationsspielraum.

    Herr Selter hat sicherlich recht, daß der Fall anders liegt, wenn im Rahmen einer Staginguntersuchung erstmals kein Tumor mehr nachweisbar ist. Dann kann man sicherlich auch argumentieren, dsaß es sich nicht um eine geplante Nachsorge, sondern um fortgeführte Diagnostik handelt und entsprechend den Primärtumor zur Hauptdiagnose machen.

    Entscheiden ist aus meiner Sicht, daß bereits vor Aufnahme kein tumor mehr nachweisbar war und die stat. Aufnahme als geplante Nachsorgeuntersuchung angelegt war..

    Gruß
    D. Lindner

    D. Lindner
    Arzt
    Leiter med. Controlling
    St. Marien-Hospital Düren

  • Hallo Forum,vielen Dank für Ihre Antworten.Sie haben mir in beiden Punkten sehr geholfen.In der Geriatrie sind schon neue Ansätze gefunden, mit der HNO werde ich das Thema nach Ostern besprechen.
    An dieser Stelle einen Riesendank :sonne: an meine Superkollegen, die diese Diskussion mit mir verfolgt haben und auch sonst an meinert Seite \" kämpfen\".
    Allen ein schönes Osterfest
    Katie :i_drink: