Fallzusammenlegung???

  • Lieber Kollege Vosue,
    bitte lassen sie sich doch durch die Vorstellungen der Kollegen aus dem Herzzentrum nicht verunsichern! Was hat eigentlich das Herzzentrum mit Ihrer Fallzusammenlegung zu tun?

    Wie bereits von mir und anderen Kollegen bestätigt, handelt es sich hier eindeutig um einen Rückverlegungsfall. Da gibt es gar keine Diskussionen oder Spielbreite. Hier ist das Gesetz ganz eindeutig.

    Rückverlegung innerhalb von 30 Tagen nach ersten Entlassdatum müssen unabhängig von Diagnosen... immer zusammengelegt werden und mit einer DRG abgerechnet werden. Ausnahme ist nur, wenn einer der KH-Aufenthalte mit einer DRG abzurechnen wäre, die in Spalte 13 als Ausnahme gekennzeichnet wäre. Dies ist aber bei Ihnen nicht der Fall. Selbst weitere Fälle bei nochmaligen hin-und her verlegen, die innerhalb der ersten 30-Tage-Frist erfolgen müssen, müssen in eine DRG zusammengefasst werden. Schauen Sie auch in die Hinweise zur Erläuterung von der Regelung nach § 3 Abs.3, Sätze 2-4 \" Kombinierte Fallzusammenführung\".

    Herzliche Grüße
    hecke

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wie jetzt dann gesagt werden kann, dass hier nicht \"Qualität\" sondern \"Quantität\" gemeint ist, ist mir völlig unverständlich und die weitere Argumentation zeugt eigentlich nur von krampfhaften Festhalten an einer ursprünglichen Meinung. Ich denke, dass dies aber auch bald aufhören wird. Diese formulierte Vorstellung zu diesem Thema habe ich noch nie von irgendjemandem gehört. Alle anderen KH die mir bekannt sind (das sind einige) würden nicht auf die Idee kommen, die Verordnungstexte so zu interpretieren. Natürlich kann hier auch mal ein Fehler gemacht werden, aber die Kassenprüfsoftwaren blinken dann im allgemeinen wie ein Weihnachtsbaum.
    Selbstverständlich muss Fallzusammenlegung nicht bedeuten, dass die ursprüngliche DRG des 1. Aufenthaltes zur Rechnung kommt, da beide Aufenthalte auch kodiertechnisch zusammengelegt werden.

    Ich würde dann auch vorschlagen, die Diskussion hier nicht weiter zu vertiefen und mal Fachmänner/-frauen befragen. Übrigens hatte ich bereits mit einem solchen Fachmann von der DKG bezüglich dieser Frage gesprochen, der die von mir vorgetragene Meinung teilt. Aber vielleicht sollte Ihr Kooperationspartner dies zur Sicherheit selber mal machen.

  • Zitat


    Original von hecke:
    Ausnahme ist nur, wenn einer der KH-Aufenthalte mit einer DRG abzurechnen wäre, die in Spalte 13 als Ausnahme gekennzeichnet wäre. Dies ist aber bei Ihnen nicht der Fall.

    Hallo Frau Hecke,

    nicht einmal die Kennzeichnung in Spalte 13 schützt vor einer Zusammenfassung, da sich diese nur auf Wiederaufnahmen und nicht auf Rückverlegungen bezieht. Auch wenn eine Kennzeichnung in Spalte 12 vorliegen sollte, entbindet diese lediglich von der Berchnung von Verlegungsabschlägen und nicht von der Zusammenfassung.

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Bei der Zusammenlegung von Fällen habe ich immer wieder Probleme, hier einige Beispiele: Werden Fälle zusammengelegt bei Komplikation aber außerhalb der oGVD, im Schema steht \" Komplik. innerhalb der oGVD\".Werden Fälle zusammengelegt, wenn Pat. innerhalb der oGVD wieder aufgenommen wird, aber in einer anderen MDC wie zB. 1. Fall lap. CHE, dann Wiederaufnahme wegen AP- Symptomatik. Was passiert, wenn 1. Fall chir. Partition, 2. Fall med. Partition oder andere Partition, also nicht die Partitionaabfolge lt. Schema eingehalten wird? Claudi

  • Hallo Claudi,

    ich gehe davon aus, dass es sich bei den Fallkonstelationen um echte Wiederkehrer und nicht um Rückverlegungen handelt.

    Zitat


    Werden Fälle zusammengelegt bei Komplikation aber außerhalb der oGVD, im Schema steht \" Komplik. innerhalb der oGVD\".

    Nein, die Komplikationsfrage stellt sich nur innerhalb der oGVD.

    Zitat


    Werden Fälle zusammengelegt, wenn Pat. innerhalb der oGVD wieder aufgenommen wird, aber in einer anderen MDC wie zB. 1. Fall lap. CHE, dann Wiederaufnahme wegen AP- Symptomatik.

    Bei MDC-Wechsel müsste lediglich zusammengefasst werden, sofern eine Komplikation vorliegt (und dann natürlich nur in der oGVD).

    Zitat


    Was passiert, wenn 1. Fall chir. Partition, 2. Fall med. Partition oder andere Partition, also nicht die Partitionaabfolge lt. Schema eingehalten wird? Claudi

    Nur wenn die zweite DRG aus der \"operativen Partition\" kommt und die erste aus der \"medizininischen\" oder \"anderen Partition\", ist innerhalb von 30 Tagen ab erster Aufnahme zusammenzufassen. Bei anderer Abfolge oder außerhalb von 30 Tagen oder bei Kennzeichnung eines der Aufenthalte in Spalte 13 nicht.

    Nachzulesen ist das alles in §2 FPV 2005.

    Gruß

    Norbert Schmitt