Lieber Kollege Vosue,
bitte lassen sie sich doch durch die Vorstellungen der Kollegen aus dem Herzzentrum nicht verunsichern! Was hat eigentlich das Herzzentrum mit Ihrer Fallzusammenlegung zu tun?
Wie bereits von mir und anderen Kollegen bestätigt, handelt es sich hier eindeutig um einen Rückverlegungsfall. Da gibt es gar keine Diskussionen oder Spielbreite. Hier ist das Gesetz ganz eindeutig.
Rückverlegung innerhalb von 30 Tagen nach ersten Entlassdatum müssen unabhängig von Diagnosen... immer zusammengelegt werden und mit einer DRG abgerechnet werden. Ausnahme ist nur, wenn einer der KH-Aufenthalte mit einer DRG abzurechnen wäre, die in Spalte 13 als Ausnahme gekennzeichnet wäre. Dies ist aber bei Ihnen nicht der Fall. Selbst weitere Fälle bei nochmaligen hin-und her verlegen, die innerhalb der ersten 30-Tage-Frist erfolgen müssen, müssen in eine DRG zusammengefasst werden. Schauen Sie auch in die Hinweise zur Erläuterung von der Regelung nach § 3 Abs.3, Sätze 2-4 \" Kombinierte Fallzusammenführung\".
Herzliche Grüße
hecke