Konkurrierende Hauptdiagnosen M86.17 vs. I70.24

  • Liebe Forumgemeinschaft,

    ich habe einen längeren Disput mit einem großen deutschen Privatversicherer bezüglich der u.a. Kodierung hinter mir. Daher würde mich die Interpredation des Forums sehr interessieren. Es geht um folgende Kodierung:

    Belegungstage: 23
    Abteilungstyp: 1 Hauptabteilung

    Diagnosen (ICD-10 Version GM 2004)

    1 M86.17 Sonstige akute Osteomyelitis: Knöchel und Fuß
    2 U80.0 Staphylococcus aureus mit Resistenz gegen Oxacillin, Glykopeptid-Antibiotika, Chinolone, Streptogramine und Oxazolidinone
    3 B95.6 Staphylococcus aureus als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
    4 I10.00 Benigne essentielle Hypertonie ohne Angabe einer hypertensiven Krise
    5 E78.0 Reine Hypercholesterinämie
    6 Z89.4 Einseitiger (teilweiser) Verlust des Fußes und des Knöchels
    7 A46 Erysipel [Wundrose]
    8 Z29.0 Isolierung als prophylaktische Maßnahme
    9 E79.0 Hyperurikämie ohne Zeichen von entzündlicher Arthritis oder tophischer Gicht
    10 I70.24 Atherosklerose der Extremitätenarterien vom Becken-Bein-Typ mit Gangrän
    11 Z22.3 Keimträger anderer näher bezeichneter bakterieller Krankheiten
    12 Z90.4 Verlust anderer Teile des Verdauungstraktes
    13 Z43.3 Versorgung eines Kolostomas
    14 Z92.1 Dauertherapie (gegenwärtig) mit Antikoagulanzien in der Eigenanamnese
    15 Z95.8 Vorhandensein von sonstigen kardialen oder vaskulären Implantaten oder Transplantaten

    Prozeduren (OPS-301 Version GM 2004)

    1 3-02c.0 Duplexsonographie der Arterien der Extremitäten
    2 5-865.6 Amputation und Exartikulation am Fuß: Fußamputation transmetatarsal
    3 3-008 Sonographie des Oberbauchs
    4 8-800.0 Transfusion von Vollblut, 1-5 TE
    5 1-632 Diagnostische Ösophagogastroduodenoskopie
    6 1-440.a 1 bis 5 endoskopische Biopsien am oberen Verdauungstrakt
    7 3-705.1 Mehr-Phasen-Szintigraphie des Muskel-Skelett-Systems
    8 3-806 Native Magnetresonanztomographie des Muskel-Skelett-Systems
    9 5-893.1g Chirurgische Wundtoilette [Wunddébridement] und Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut: Großflächig: Fuß
    10 5-782.0v Exzision und Resektion von erkranktem Knochengewebe: Partielle Resektion: Metatarsale
    11 5-865.7 Amputation und Exartikulation am Fuß: Zehenamputation
    12 5-865.8 Amputation und Exartikulation am Fuß: Zehenstrahlresektion
    13 8-190.0 Vakuumversiegelung der Haut (spezielle Verbandstechnik)
    14 5-893.1g Chirurgische Wundtoilette [Wunddébridement] und Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut: Großflächig: Fuß
    15 5-900.1g Einfache Wiederherstellung der Oberflächenkontinuität an Haut und Unterhaut: Sekundärnaht: Fuß
    16 8-190.0 Vakuumversiegelung der Haut (spezielle Verbandstechnik
    17 5-893.1g Chirurgische Wundtoilette [Wunddébridement] und Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut: Großflächig: Fuß
    18 5-900.1g Einfache Wiederherstellung der Oberflächenkontinuität an Haut und Unterhaut: Sekundärnaht: Fuß
    19 8-190.0 Vakuumversiegelung der Haut (spezielle Verbandstechnik) <kein amtlicher Code>
    20 5-893.1g Chirurgische Wundtoilette [Wunddébridement] und Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut: Großflächig: Fuß
    21 5-900.1g Einfache Wiederherstellung der Oberflächenkontinuität an Haut und Unterhaut: Sekundärnaht: Fuß
    22 8-190.0 Vakuumversiegelung der Haut (spezielle Verbandstechnik) <kein amtlicher Code>
    23 5-901.0e Freie Hauttransplantation, Entnahmestelle: Spalthaut: Oberschenkel und Knie
    24 5-902.1g Freie Hauttransplantation, Empfängerstelle: Spalthaut auf granulierendes Hautareal, kleinflächig: Fuß

    Grouping-Ergebnisse (Fallpauschalenkatalog G-DRG Version 2004)

    DRG: I02A Gewebe- und Hauttransplantation mit äußerst schweren CC
    MDC: 08 Krankheiten und Störungen an Muskel-Skelett-System und Bindegewebe
    PCCL: 4 äußerst schwere CC
    Status: 00 Normale Gruppierung

    Die Krankenkasse postuliert, unter bezug auf D002c, dass die Aufnahme des Patienten zur Behandlung der arteriellen Verschlußerkrankung erfolgte. Sie selbst kommt zu dem Schluss, dass es üblicherweise im Gefolge einer solchen Erkrankung auch zu einer Entzündung des Knochens kommt. Diese wurde im Rahmen des stationären Aufenthaltes entsprechend therapiert und durch eine hautplastische Operation letztendlich erfolgreich für den Patienten ausgeheilt. In den durchgeführten Histologien im Rahmen der Operation konnte eindeutig eine Entzündung in den entnommenen Geweben festgestellt werden, eine Nekrose konnte in den durchgeführten Nachresektaten nicht mehr gefunden werden. Unterstellt man, so wie es der Gutachter der Krankenkasse getan hat, dass in diesem operierten Gebiet eine Durchblutungsstörung vierten Grades vorgelegen habe, so ist es medizinisch eher unwahrscheinlich, dass durch das durch uns angewandte operative Vorgehen hier eine solche Ausheilung erzielt werden konnte, sowie der Fuß erhalten und durch eine Meshgraft-Plastik ein suffizienter Hautverschluß erzielt werden konnte. Dies setzt eine entsprechende Durchblutung in dem behandelten Gebiet voraus.

    Bezüglich der Kodierrichtlinien bleibt nach meiner Einschätzung festzustellen, dass, bei konkurrierenden Hauptdiagnosen, diejenige Behandlungsdiagnose anzusetzen ist, die den höchsten Ressourcenverbrauch zur Folge hatte. Dies ist zweifelsohne nicht die Nekrose, die durch eine entsprechende Amputation der Zehen behandelt wurde, sondern die im Zuge der Durchblutungsstörung aufgetretene Osteomyelitis. Diese würde auch durch den begutachtenden Arzt der Krankenkasse als gängige Begleiterkrankung anerkannt, allerdings nur mit der Hauptdiagnose I70.24.

    Wie sehen Sie das? Vielen Dank für Ihre Stellungnahmen.

  • Hallo Herr Vierzigmann!

    Ihr letzter Satz macht mich stutzig. \"...sondern die im Zuge der Durchblutungsstörung aufgetretene Osteomyelitis.\" Demnach wäre m. E. die I70.24 doch HD.

    Mir ist aufgefallen, dass Sie die Gabe von Vollblut codierten, aber keine Anämie (z. B. D62).

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Herr Vierzigmann,

    Sie haben wohl wieder ein Kuckucksei ausgegraben.

    Mich stören im Allgemeinen in derartigen Fällen, dass zu den Codes nur die Rückübersetzungen geliefert werden und nicht die Klartextangaben, die zu den Codes geführt haben. Aus der Codesammlung geht auch nicht hervor, warum der zweifellos polymorbide und polytherapierte Patient ursächlich aufgenommen wurde. Was lag alles bei der Aufnahme bereits direkt erkennbar oder auch versteckt vor?

    Stutzig macht mich auch, das Fehlen von Komplikationscodes. Der Code für OP-Revisionen fehlt auch.

    Ohne klartextlich dargestellten - auch zeitlichen - Ablauf der Interaktionen zwischen Diagnosen und Prozeduren wird man Ihnen von außen kaum helfen können.

    Dies als Einstieg in Ihre Problematik

    mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Guten Herr Winter,

    vielen Dank, dass Sie sich mit Fall beschäftigen. Ich habe Ihnen aufgrund des Datenschutzes die weiterführenden Informationen als private Mail zukommen lassen.

    MfG
    Th. Vierzigmann

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Vierzigmann:
    Ich habe Ihnen aufgrund des Datenschutzes die weiterführenden Informationen als private Mail zukommen lassen.

    Guten Tag Herr Vierzigmann,

    wenn Sie ein Datenschutzproblem haben und deswegen weiter Informationen hier nicht einstellen können, dürfen Sie sie auch nicht Herrn Winter per Email schicken.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Danke für den Hinweis Herr Selter,

    für die Verschickung kann man ja PGP benutzen. Das könnte hier nur niemand lesen.

    Grüße
    Th. Vierzigmann

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen Herr Vierzigman,

    wenn Ihre Informationen Datenschutzbelange betreffen, dürfen Sie sie nicht an eine 3. Person weitergeben, egal ob diese Informationen auf dem Übertragungsweg verschlüsselt sind. Herr Winter (und nicht nur er) darf diese Informationen dann ganz einfach nicht erhalten und einsehen.

    Hier das genaue Geburtsdatum anzugeben, verbietet sich. Es ist z.B. auch nicht nötig, den genauen Aufnahme- und Entlasstag anzugeben. Dies kann man anders beschreiben, z.B.: ...Pat befand sich 8 Tage in stationärer Behandlung. Nach 10 Tagen Wiederaufnahme und weitere stationäre Behandlung für 14 Tage... .
    Unter den Forumsregeln findet man auch die Regel Nr. 5:
    Das Posten von Personalien ist ohne Zustimmung der betroffenen Person tabu!
    Um Schaden für alle Beteiligten zu verhindern, hatte ich die entsprechenden Angaben aus Ihrem Post gelöscht, bzw. ersetzt.

    Die Information an Herrn Winter, Ihre Mail nicht zu öffnen und zu löschen, habe ich ihm ebenfalls bereits zugemailt.

    Bitte achten sie in Zukunft darauf, dass Sie keine sensiblen Daten hier einstellen oder auf sonstigem Wege weitergeben.