Rückzahlungsforderung der KK nach MDK Stellungnahme

  • Hallo Forum ,
    ich hätte gerne eure Meinung zu folgendem Fall:
    Patient wird mit Erysipel re.Fuß bei Interdigitalmykose eingewiesen.
    HD:A 46 Erysipel --behandelt mit i.v Antibiose
    ND.B35.3 Interdigitalmykose -- mitbehandelt mit Antimykotika
    VWD 3 Tage.
    Habe das so kodiert weil das Erysipel der Grund zur Veranlassung des stationären Aufenthalts war. Ursächlich ist wohl die Mykose aber dafür muß man nicht stationär behandelt werden ,oder seh ich das falsch?
    Der MDK ist nun der Ansicht das nach DKR D002c ,Beispiel 6 die B 35.3
    als HD verschlüsselungsfähig ist.
    Ist das Erysipel also nur ein Symptom????

    Bin gespannt
    Gruß Ute

  • Nein, als Dermatologe muß ich dem entschieden widersprechen. Ein Erysipel ist ein eigenständiges Krankheitsbild. Dieses kann durch eine Interdigitalmykose begünstigt werden.

    Bei der grundsätzlichen Frage, was eigentlich ein Symptom ist, kann vielleicht dieser Link weiterhelfen:

    http://www.google.de/search?hl=de&l…=define:Symptom

    Hallo, Herr Rembs?!

    Viele Grüße,
    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Vielen Dank für die Antwort Herr Blaschke,
    werde mein Glück beim MDK versuchen.
    Da sich sonst niemand geäußert hat nehme ich an das meine Auslegung der HD so richtig ist.
    Noch eine Frage : Ist es zu empfehlen bei der Rückantwort an den MDK zu erwähnen das man kompetente Ausagen aus dem Forum hat auf die man sich stützt, oder darf man das nicht ?

    :rotwerd:
    Gruß Ute

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich hatte mich bisher nicht hierzu geäußert, da ich Herrn Blaschkes Meinung teile.

    Es ist nicht verboten, in einem Schreiben auf das myDRG-Forum zu verweisen, nur wird es keinen MDK-Begutachter großartig beeindrucken. Inoffizielle Meinungen sind eben nur Meinungen und haben für niemanden einen verbindlichen Charakter. \"Kompetenz\" hilft da dann auch nicht allein, sondern nur das plausible Darstellen des Falles und der DKR (inkl. ICD-/OPS-Hinweise).

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,

    da Sie offenbar keine dermatologische Fachabteilung vorhalten, die Ihnen behilflich sein kann, würde ich dem MDK-Gutachter ganz freundlich die Lektüre eines aktuellen (in diesem Fall geht jedoch auch eines aus seiner Studienzeit) Lehrbuchs der Dermatologie empfehlen.

    Alternativ solle er sich bitte mit einem MDK-Dermatologen beraten, die muß es ja geben, denn wer sollte sonst die dermatologischen Fälle prüfen?

    Viel Erfolg,
    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Ich habe auch einige Male als Quelle die Beiträge in mydrg als
    Quelle angeführt. MDK war jedoch wenig bis gar nicht beeindruckt.
    Entscheidnend sind wie Herr Selter schreibt die offiziellen Regeln,
    und natürlich auch evidenzbasierte Medizin, z. B. Meinung eines
    Facharztes.
    Gruß
    Ordu