Liebes DRG-Forum,
ich muss mich hier mal outen, und zwar als naiv!!
Hab ich doch gedacht, dass im Rahmen der DRG-Einführung die Fachabteilungszuordnung untergeordneter Bedeutung ist. Auf unsere (manchmal) gute interdisziplinäre, oder besser, fachgebietsübergreifende Zusammenarbeit und Organisation reagieren Kassen und MDK aber mit :i_baeh: und :laugh:
Folgender Fall:
Ein Patient wird mit neu aufgetretenen Gangstörungen und Stürzen ohne Bewusstseinsverlust aus einem anderen Krankenhaus mit der Bitte um Abklärung zu uns verlegt und in der internistisch/neurologischen Aufnahmestation gesehen. Eine MS ist seit 40 Jahren bekannt und ist zur Zeit nicht medikamentös therapiert.
Bei Aufnahme wird zusätzlich ein komplizierter Harnwegsinfekt festgestellt, der bei Entlassung als vermutliche Ursache einer Verschlechterung der MS (Uthoff-Phänomen) gewertet wird. Eine kardiale Ursache wird während des 5-tägigen Aufenthaltes in der Inneren Medizin ausgeschlossen. Eine Mitbetreuung durch die Neurologie erfolgte. Eine Behandlung des Harnweginfektes wurde begonnen. Die Patientin wurde zur weiteren neurologischen und urologischen ambulanten Behandlung entlassen.
Der MDK kommt zu dem Schluss, es handele sich hier um eine tertiäre Fehlbelegung. Die Patientin hätte nur in eine neurologische Fachabteilung verlegt werden dürfen.
Daraufhin verlangt die Kasse eine Rückzahlung jeglicher Leistung!
Wie sehen Ihre Erfahrungen mit tertiärer Fehlbelegung aus, wie beurteilen Sie den Fall?
Gruss,
Rolf Grube
Klinikum Krefeld