- Offizieller Beitrag
Liebes Forum,
Laut § 21 KHEntG sollen ja alle Häuser zum 01.08.2002 den DRG-Datensatz für das erste Halbjahr 2002 liefern...
Meine Frage(n):
Welches Haus kann mittels seines KIS diesen Datensatz erzeugen (Schnittstellen, etc.) ?
Wie wird im Vorfeld sichergestellt (Tools, spezielle Vorgehensweisen, etc.), resp. ermittelt, wie qualitativ hochwertig die zu übermittelnden Daten sind ?
Ist die Vollständigkeit der Daten gewährleistet ?
Werden die Daten unverändert übersendet (keine nachträglichen manuellen Eingriffe notwendig...) --> Abgleich mit § 301-Daten.
Wer kann mir hierzu Tipps und Hinweise geben ?
Vielen Dank @ all.
Gruß
B. Sommerhäuser
:uhr: :bombe: