Beatmung nicht anerkannt

  • Hallo Forum,

    heute bekomme ich ein Schreiben der AOK auf den Tisch, dass sie
    die kodierten Beatmungsstunden (fast 1800) nicht akzeptieren. Begründung liegt in angeblich mehreren MDK Gutachten, in denen die Beatmung nicht kodiert werden darf, wenn der Patient ein Sauerstoffgerät besitzt. Was das eine mit dem anderen zu tun hat ist mir schleierhaft. Existiert eine solche Regelung?

    Wer kann helfen?

    Gruß

    H. Harms :sterne:

  • Hallo Herr Harms,

    Ist ja allerhand... :totlach:

    kommt mir ja gerade recht, hatte ich doch auch gerade das thema angeschnitten, wenn auch in einem anderen thread:

    Hier wird, denke ich, abgehoben auf die Schlaf-Apnoe Patienten, deren CPAP Beatmung zur Berechnung der Beatmungszeiten nicht herangezogen werden darf (DKR 1001d Ende).

    Ansonsten gilt, daß die Beatmung laut DKR ein Vorgang ist, \"bei dem Gase mittels einer mechanischen Vorrichtung in die Lunge bewegt werden\", unabhängig vom Verfahren.

    Haben Sie schon mal mit denen telefoniert? Haben Sie die MDK-Gutachten gesehen? Haben sie mit dem der MDK Arzt/Ärztin gesprochen?

    Bin gespannt auf Ihre Erfahrungen

    Gruß

    merguet

  • Guten Tag Herr Harms,

    ich vermute , daß es in dem von Ihnen vorgetragenen Fall zumindest auch zum Teil um Beatmungsstunden auf einer peripheren Station bei einem Patienten mit bereits im Vorfeld vorhandener Heimbeatmung geht.

    Diesbezüglich hat das DIMDI auf Anfage recht klar festgestellt, daß es keine organisatorische Zuordnung einer Beatmung zu der Behandlung auf eienr Intensivstation bedarf und daß allein die bereits von Herrn Merguet zitierte Kodierrichtlinie maßgebend ist.

    Insofern sehe ich in Ihrem Fall ganz gute Aussichten der Kasse zu widersprechen.
    Gruß,

    D. Lindner
    Arzt
    Leiter med. Controlling
    St. Marien-Hospital Düren

  • >Diesbezüglich hat das DIMDI auf Anfage recht klar festgestellt, daß es
    >keine organisatorische Zuordnung einer Beatmung zu der Behandlung auf
    >eienr Intensivstation bedarf und daß allein die bereits von Herrn
    >Merguet zitierte Kodierrichtlinie maßgebend ist.


    Wo bitte finde ich diese Stellungnahme :sterne:

    Ich Danke für Antworten

    N Albus

  • Hallo H.Harms

    meiner Erfahrung nach nützt es,wenn eine CPAP-Beatmung bei Schlafapnoe auf Nomalstation durch dokumentierte Neueinstellung(z.B.) und/oder Anlegen u./o. Überwachung SPO2 o.BGA von medizinischen Personal durchgeführt und dokumentiert wird. Hinweis eine begrenzung zu Minimalaufwand gibt es nicht und Arbeitskraft ist zuzätzkicher Resuorsenverbrauch.Man gebe jedoch den OPS-Code zu CPAP bei Schlafapnoe an.

    Gruß Ilona

  • Hallo Ilona,

    danke für den Tip. Ich habe den Kassenvertreter ja aufgefordert, wenn Sie mit der Kodierung Bauchschmerzen haben den MDK einzuschalten. Dies ist auf Nachfrage bis heute noch nicht geschehen. Bezahlt hat man die fast 60t€ aber auch noch nicht.

    Gruß :roll:

    H. Harms