• Hallo Frau Zierold,

    ja das ist der korrekte OPS-Code für PPSB-Präparate. Allerdings ist noch die zweite Stelle nach dem Punkt für die Dosis anzugeben, beginnend ab einer Dosis von 2500 IE. Kleinere Mengen können nicht kodiert werden.

    Viele Grüße,
    Andreas Bongartz

  • Hallo MDA 92,

    danke für die schnelle Antwort.

    Dieser Codes ist bei Aufnahme unter 15 jahren anzugeben.

    Gibt es für die Erwachsenen keinen Code? Das PPSB ist nicht gerade bilig.


    mhk

  • Hallo mhk,

    ein Blick in den Fallpauschalenkatalog (Anlage 5) würde weiterhelfen --> 8-812.53 (3.500 IE bis unter 4.500 IE), 8-812.54 (4.500 IE bis unter 5.500 IE) usw.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Liebe Mitstreiter,

    welche Antwort auf dieser Seite ist den nun die richtige ??

    8-810. f oder 8-812.5f ?

    Habe momentan ebenfalls das Problem den korrekten OPS zu finden.

    Gabe von 4x PPSB 600 ( Zusammensetzung u.a. Blutgerinnungsfaktor II 800 IE, Blutgerinnungsfaktor IX 615 IE, Blutgerinnungsfaktor VII 275 IE,Blutgerinnungsfaktor X 800 IE, Antithrombin III 35 IE )

    8-810.a0 + 8-810.70 oder nichts ( falls 8-812.5f zutreffend da Pat. > 15 Jahre.)

    Kosten ca. 3120,-€ .Erlös RG 0,20700 ( Aufenthalt wenige Std. Nach CT Diag. subdurales Hämatom, Marcumartherapie ,Gabe PPSB, Verlegung Neurochir. anderes KH.

    Wer legt sich auf welchen Code fest ?

    Danke CoPit

  • Hallo CoPit,

    ist ganz eindeutig: Bei PPSB handelt es sich um Prothrombinkomplex, dieser wird laut OPS 2012 mit 8-812.5- verschlüsselt. Da die Summe der Einheiten in Ihrem FAll 4 x 600 = 2.400 beträgt, müssen Sie nach dem Aufnahmealter schauen (s. Hinweis im OPS).

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Dr. Blaschke,

    vielen Dank für Ihre Antwort.

    Es mag für Sie eindeutig sein. Diese, und auch andere Seiten, die nach Eingabe des Suchbegriffs " PPSB " aufgehen, sprechen eine andere Sprache.

    Zweideutig bzw. unverständlich ist und bleibt für mich, dass für den OPS 8-812.5 beim Erwachsenen 3.500IE vorausgesetz werden, " Einzelbestandteile " wie Faktor VII oder Faktor IX jedoch ohne Altersgrenze codiert werden können.

    Oder ist "Blutgerinnungsfaktor VII ( human )" etwas anderes als "Rekombinanter aktivierter Faktor VII" und " Blutgerinnungsfaktor IX " als " Rekombinanter Faktor IX " ("Herstellerangabe" / "OPS Text" )

    Gänzlich verwirrend finde ich dann noch die unterschiedlichen Angaben "KIE", "Einheiten" und "IE" bei den OPS 8-810.ff.

    Es bleiben bei mir leider einige Fragezeichen.

    Mit freundlichen Grüssen

    CoPit

  • Hallo CoPit,

    ja, dafür gibt es in der Vorklinik Kurse für Biochemie, Physiologie etc... Auch wenn ich Wikipedia nicht immer als zuverlässige Informationsquelle schätze, so schauen Sie doch dort einmal bei PPSB vorbei, dort finden Sie z. B. für PPSB auch die Bezeichnung "Prothrombinkonzentrat".

    KIE, Einheiten und IE sind Maßeinheiten für die einzelnen Substanzen. Die entsprechenden Mengen bestimmt man nicht anhand von Einheiten wie z. B. ihrem Gewicht oder ihrer Anzahl, sondern sinnvollerweise anhand ihrer Aktivität, da es sich um Enzyme handelt. Eine Einheit ist dann definiert als eine bestimmte Aktivität, also z. B. die Umwandlung einer bestimmten Menge eines Ausgangsprodukts (z. B. des Vorläufers eines Gerinnugnsfaktors) in das Endprodukt.

    Die altersabhängigen Einschränkungen der PPSB-Codierung muß man wohl als gegeben hinnehmen.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Br. Blaschke,

    vielen Dank für Ihre Mühe. Ich weiß wie mühsam es ist, sich neben der alltäglichen Arbeit mit Fragen zu beschäftigen, die einem selbst vollkommen unproblematisch erscheinen.

    Einen vorklinischen Kurs konnte ich nicht belegen, da ( wie viele in diesem Forum ) ich Nicht-Mediziner bin.

    Meine bisherigen Formulierungen scheinen mir heute bei ruhiger Betrachtung auch etwas umständlich.

    Deshalb ein neuer ( letzter ) Versuch.

    Ich bin durchaus der Meinung, die Gabe von Prothrombinkomplex ist mit 8-812.5f zu verschlüsseln.

    Da im kurz geschilderten Fall die Mindestmenge für Erwachsene 3.500I.E nicht erreicht wurde, die verabreichten 2.400 I.E aber relativ hohe Kosten verursachten , halte ich es für legitim nach Refinanzierungsmöglichkeiten zu suchen.

    Möglicherweise bietet der OPS 8-810.7f die Gelegenheit.

    Laut Hersteller enthält PPSB " Blutgerinnungsfaktor VII ( human ) ". Falls diese Bezeichnung ein Synonym für "Plasmatischer Faktor VII " ist ( konnte mir auch unsere Apotheke bisher nicht beantworten ) wäre doch daran zu denken, den OPS 8-810.7f zu verwenden. Ich kann im OPS nicht erkennen, dass hier nur Mono- Präparate zu verschlüsseln sind. Dass im 8-810.7f auf Einheiten abgestellt wird finde ich nach wie vor verwirrend. Der Hersteller gibt die Bestandteile in I.E an, das sind ja wohl Einheiten ?!

    Gleiche Überlegungen stelle ich für 8-810.bf an, da PPSB auch Blutgerinnungsfaktor IX ( human ) enthält.

    Leider ist der Knoten für mich noch nicht gelöst.

    Mit freundlichen Grüssen

    CoPit