Beatmungsstunden addieren

  • Hallo, liebes Forum,

    ...schon wieder Beatmung!

    wie addiere ich die Beatmungszeit bei folgendem Fall:

    1. Pat. wird im Rahmen einer Operation 8 Std. beatmet

    2. aufgrund einer Re-Operation fallen widerum 17 Std. an

    3. wegen eines Lungenkollapses wird der Pat. erneut im gleichen Aufenthalt über 87 Std. beatmet

    M.E. wären hier 112 Std. als Beatmungszeit zu erfassen.
    Liege ich da richtig, oder gibt es andere Sichtweisen?

    Wünschenswert wäre zukünftig eine eindeutige Formulierung der Kodierrichtlinien bezüglich der Beatmung

    Schon jetzt herzlichen Dank für die Rückantworten!

    K. W-St.

    Frau Wika

  • Hallo,

    die Kodierrichtlinien sind in diesem Punkt doch eindeutig: \"Eine maschinelle Beatmung, die zur Durchführung einer Operation oder während einer Operation begonnen wird und die nicht länger als 24 Stunden dauert, zählt nicht zur Gesamtbeatmungszeit.\"(DKR 1001d, \"Berechnung der Dauer der Beatmung\")

    In Ihrem Fall können Sie also 87 Stunden Gesamtbeatmungszeit kodieren.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach


  • Hallo Frau Wika,

    die DKR sind ja schon vergleichsweise konkret und auf Sonderfälle eingestellt, was Beatmung betrifft.

    Zu Ihrer Frage:
    Siehe DKR 1001d:

    Die Beatmungsdauern während und unmittelbar nach OP bis zu einer jeweiligen Gesamtdauer von 24 Stunden Zählen nicht zur Gesamtbeatmungszeit!

    Somit sind im Abgleich Ihrer Schilderung mit den DKR eindeutig nur 87 Stunden anzugeben.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Hallo Frau Wika,

    die eindeutige Formulierung gibt es m.E. bereits in den DKR 1001d.

    So wie Sie den Fall schildern wird die Beatmungsdauer wohl \"nur\" 87 Stunden betragen, da es in den DKR folgendermaßen heisst:

    Berechnung der Dauer der Beatmung
    Eine maschinelle Beatmung (siehe Definition, Abs. 1), die zur Durchführung einer Operation oder während einer Operation begonnen wird und die nicht länger als 24 Stunden dauert, zählt nicht zur Gesamtbeatmungszeit. Die maschinelle Beatmung während einer Operation im Rahmen der Anästhesie wird als integraler Bestandteil des chirurgischen Eingriffs angesehen
    ...
    Bei einer/mehreren Beatmungsperiode(n) während eines Krankenhausaufenthaltes ist zunächst die Gesamtbeatmungszeit gemäß obigen Regeln zu ermitteln, die Summe ist zur nächsten ganzen Stunde aufzurunden. Als Bezugsdatum ist der Tag der ersten Leistung zu wählen (s.a. DKR P012d Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl (Seite 10) und DKR P005d Multiple/Bilaterale Prozeduren (Seite 10)).

    Demnach fallen m.E. die ersten beiden Aufenthalte aus der Gesamtbeatmungsdauer heraus.

    MFG

    Mr. Freundlich

  • Hallo,
    zunächst herzlichen Dank für die schnellen Rückantworten.

    Dennoch ist es für mich verwirrend - analog: warum erfasse ich dann 25 Std., als Gesamtzeit, wenn ein Pat. im Rahmen einer OP 24,5 Std. beatmet wurde? (ist ja nur 1Std. mehr über der erlaubten)
    Zwischen 24 Std. u. 25 Std. liegt allerdings ein erheblicher Erlösunterschied.
    Habe mir soeben 4 Fälle herausgefischt, die selbst bei der MDK-Begehung so errechnet und anerkannt wurden, wie in meinem geschilderten Fall.
    Vielleicht gibt es ja noch mehr Sichtweisen.

    MfG
    K. W.-St.

    Frau Wika

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von wika:
    1. Dennoch ist es für mich verwirrend - analog: warum erfasse ich dann 25 Std., als Gesamtzeit, wenn ein Pat. im Rahmen einer OP 24,5 Std. beatmet wurde?

    2. Vielleicht gibt es ja noch mehr Sichtweisen.

    Guten Morgen,

    1) irgendwo muss es ja nun eine Grenze geben. Die Kalkulation sollte dafür eine Begründung liefern.

    2) Andere Sichtweisen mögen existieren, sie wären allerdings falsch. :d_zwinker:

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau