Hallo zusammen,
ich lese gerade etwas über das Frankfurter Modell, verstehe es aber nicht so richtig. Vielleicht könnte mir jemand auf die Sprünge helfen:
\"Ist der tatsächliche Fallmix größer als der geplante Fallmix entstehen Mehrerlöse. Ist
dies allein verursacht durch eine positive Fallzahlabweichung, verbleiben dem
Krankenhaus davon grundsätzlich 25 % (ab dem Jahr 2004: 35%).\"
=> Wenn der Fallmix größer ist, sich aber der Fallmix-Index NICHT ändert! (verstehe ich zumindest so)
\"Ist der tatsächliche Fallmix-Index größer als der geplante Fallmix-Index, wird
grundsätzlich eine veränderte Kodierung (Upcoding) unterstellt. Als Folge daraus
sind die erzielten Mehrerlöse grundsätzlich vollständig vom Krankenhaus zurück
zuzahlen.\"
=> Bei jedem veränderten Fallmix-Index wird Upcoding unterstellt! (verstehe ich zumindest so)
Was ist aber bei einer Verschiebung der Patienten hin zu den Outliern?
Geplant A01A: 50 Fälle (alle Inlier)
Eingetreten A01A: 50 Fälle, davon aber 20 Überlieger
=> Es ändert sich also der CMI, die Fallzahl bleibt gleich, nach den obigen Aussagen ist das dann Upcoding und die Differenz müsste voll zurückbezahlt werden?
Hab ich das so richtig verstanden? Wenn es sich bei diesem Beispiel um kein Upcoding handelt, die Erlöse also nicht zurückgezahlt werden müssen, dann wäre meine grundsätzliche Frage wie ich das Frankfurter Modell so anpasse das es eine Verschiebung der Patienten innerhalb einer DRG berücksichtigt werden. Denn dann würde die Aussage 1 ja nicht ganz korrekt sein.