Glioblastom und R32

  • Liebes Forum,uns bewegt folgender Fall.
    Ein Patient mit bekanntem Glioblastom wird wegen Zustandsverschlechterung stationär aufgenommen.Über den Zeitraum von 10 Tagen uriniert er intermittierend ins Bett.Eine Bilanzierung ist dashalb nur ungenau möglich.
    Zum Heimtransport erhält er einen DK.
    Das codieren der Harninkontinenz schleudert den Fall von 0,7 auf 1,5.
    Ist es berechtigt,die R 32 zu codieren??
    Vijavascript: nix()
    Känguruhele Grüße

  • Hallo Darth Coder,

    die in DKR 1804 geforderten Kriterien (Sieben Kalendertage oder bei Entlassung bestehend) haben Sie problemlos erfüllt.

    Klinische Bedeutung hat laut Vorgabe eine Inkontinenz, wenn sie nicht im Rahmen einer Behandlung als \"normal\" angesehen werden kann (z. B. nach bestimmten Operationen und bei bestimmten Zuständen.

    Eine abschließende Bewertung, ob eine Harninkontinenz bei Glioblastom regelhaft auftritt kann ich hier nicht geben. Jedoch sollten Sie mit diesem Einwand rechnen!

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Hallo,
    auch wenn die 7 Kalendertage nicht erreicht worden wären, hätte ich die R32 kodiert. Sicherlich hatte das Pflegepersonal einen Aufwand zu bewältigen, welcher die Kodierung zulässt. Eine einwandfreie Dokumentation natürlich vorausgesetzt.

    Gruß
    Akim

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Akim,

    Sie spielen wohl in Ihrer Argumentation auf die Nebendiagnosendefinition an. Allgemeine Kodierrichtlinien sind aber nur dann anzuwenden, wenn es keine Spezielle hierzu gibt. Bei der Kodierung der Harninkontinenz ist nun aber die 1804d zu befolgen. Da gibt es dann eben die einschränkenden Kriterien, die erfüllt sein müssen. Ein generell erhöhter Ressourcenaufwand reicht dann nicht aus.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo, Herr Duck,
    eine Harninkontinenz ist bei Glioblastom nicht \"normal\" und erfüllt somit in o.g. Fall ganz klar die Kriterien der ND und auch die Voraussetzungen für die Harninkontinenz als Symptom (7 Tage und bei Entlassung bestehend).
    Und das ist auch gut so, denn selbt mit RG 1,5 ist dieser Pat. m.E. nicht adäquat eingestuft.
    Gruß
    Susanne :roll:

    Susanne in München :i_drink:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Susanne:
    (7 Tage und bei Entlassung bestehend).

    Guten Morgen,

    nur damit keine Missverständnisse aufkommen: Es heißt hier \"oder\".