Indikationsstellung zur AOP

  • Hallo wertes Forum,

    hat jemand Erfahrung mit folgender Konstellation?
    Pat. kommt mit ÜW ins KH und möchte die Indikation zur Varizen-OP überprüft haben. Klar ist auch, dass - wenn überhaupt - eine OP auf Patientenwunsch nur in einigen Monaten in Frage kommt.

    Aus meiner Sicht handelt es sich um keine klassische präoperative Untersuchung, die ich dann mit der AOP abrechnen kann.
    Die DKG ist der Ansicht, dass die Definition Behandlungsfall bei der AOP nicht mit dem Quartal übereinstimmt.
    Insofern wäre auch nach einem halben Jahr die präoperative Ordinationsgebühr bei der AOP mit abzurechnen.

    Was ist aber, wenn es keine Indikation zur OP gibt?
    Abrechnung auf Notfallschein geht auch nicht, ist ja kein Notfall.
    Eine Ermächtigung zur Teilnahme an der ambulanten Versorgung existiert nicht.
    Einweisung und Abrechnung über vorstationär geht nicht, da sich der Hausarzt weigert, eine Einweisung auszustellen.
    :sterne:

    Danke für Hilfestellung.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch