HD bei Multimorbidität

  • Abend,

    mal wieder so eine Frage zur Mulitmorbidität:

    Pat. mit Zungengrundkarzinom und dazu gehörenden Schluckstörungen kommt stationär. kann nicht ausreichend essen und trinken, daher kachektisch und exsikkiert, Schmerzen beim Schlucken vom Zungen-Ca. \'Erhält eine PEG, Infusionstherapie, Schmerzmittel
    Was ist die Hauptdiagnose: ZungengrundCa (das als solches nicht behandelt wird, aber die davon ausgehenden Schmerzen), oder die Exsikkose, die mit Infusionen behandelt wird, oder die Schluckstörung, die mit Peg behandelt wird, oder die Kachexie, die ebenfalls durch Infusionen und PEG-Ernährung behandelt wird?

    Für des Rätsels Lösung dankbar,

    MR

    M.Rost

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Rost,

    wenn das CA nicht behandelt wird, wird es nicht zur HD (die DKR kennen Sie ja), es wird eines der Symptome. Wenn Sie nicht sagen können, welches hauptsächlich die stationäre Aufnahme verursacht hat, wird es das, was den höchsten Ressourcenaufwand hatte.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter, (geändert !)

    ich bin nicht ganz Ihrer Meinung:

    DKR 0201d Auswahl und Reihenfolge der Kodes

    Der Malignom-Kode ist als Hauptdiagnose für jeden Krankenhausaufenthalt zur Behandlung der bösartigen Neubildung und zu notwendigen Folgebehandlungen (z.B. Operationen, Chemo-/Strahlentherapie, sonstige Therapie) (siehe Beispiel 2) sowie zur Diagnostik (z.B. Staging) (siehe Beispiel 3) anzugeben, bis die Behandlung endgültig abgeschlossen ist, also
    auch bei den stationären Aufenthalten, die beispielsweise auf die chirurgische Entfernung eines Malignoms folgen. Denn obwohl das Malignom operativ entfernt worden ist, wird der Patient nach wie vor wegen des Malignoms behandelt.

    Ich halte den Malignom-Code als Hauptdiagnose durchaus für vertretbar.

    Viele Grüße aus Marburg

    M. Schaeg

    Dr. med. Matthias Schaeg
    Anästhesist - Qualitätsmanagement
    - Medizincontrolling -

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Herr Schäg,

    Zitat


    Original von mschaeg:
    Hallo Herr Selters,

    Es waren harte Zeiten damals. Meine Familie konnte sich nur ein S leisten und es wurde entschieden, diese am Namensanfang aufzuführen, also Selter. :d_zwinker:

    Zitat

    Original von mschaeg:Ich halte den Malignom-Code als Hauptdiagnose durchaus für vertretbar.

    Es ist in diesem Fall nicht vertretbar. Lesen Sie bitte die genannten Kriterien erneut durch und versuchen dann eine Zuordnung zu dem berichteten Fall herzustellen. Dies wird nicht gelingen (keine Therapie, Diagnostik bezüglich des CA). Da dies auch regelhaft in den Fällen falsch verstanden wurde, wo Patienten zur Schmerztherapie bei CA aufgenommen wurden, ist die DKR 1806 angepasst worden:
    Chronischer/therapieresistenter Schmerz/Tumorschmerz
    \"Wird ein Patient speziell zur Schmerzbehandlung aufgenommen und wird ausschließlich der Schmerz behandelt, ist der Kode für die Lokalisation des Schmerzes als Hauptdiagnose anzugeben. Dies gilt auch für den Tumorschmerz.\"
    Ihrer Interpretation nach, würde man auch in solchen Fällen das CA zur HD machen.

    Da die 0201d inhaltlich nicht projiziert werden kann, ist nach der D002d zu kodieren:
    Zuweisung eines Symptoms als Hauptdiagnose
    \"Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist, jedoch nur das Symptom behandelt wird, ist das Symptom als Hauptdiagnose zu kodieren. Die zugrunde liegende Krankheit ist anschließend als Nebendiagnose zu kodieren.\"

    Die 0201d sollte präzisiert werden. Es wäre aber trotzdem schwer verständlich, warum ich bei einem Patienten mit CA, den ich wegen eines Symptoms stationär aufnehme, das CA als HD kodieren soll, bei einem Patienten mit Aszites aber nicht die Leberzirrhose als HD nennen soll (siehe Beispiel in den DKR).

  • Hallo Herr Selter,

    Zitat


    Original von Selter:
    Die 0201d sollte präzisiert werden. Es wäre aber trotzdem schwer verständlich, warum ich bei einem Patienten mit CA, den ich wegen eines Symptoms stationär aufnehme, das CA als HD kodieren soll, bei einem Patienten mit Aszites aber nicht die Leberzirrhose als HD nennen soll (siehe Beispiel in den DKR).


    ich verstehe das auch nicht so ganz. Meines Erachtes wollte man alle tumorbezogenen Krankenhausaufenthalte mit der Hauptdiagnose des Tumors verschlüsselt sehen. (Dies wohl eher für statistische Zwecke)

    Für den konkreten Fall komme ich mit den im Forum genannten Angaben auch zur gleichen Einschätzung wie Sie. Ich halte es jedoch für unwahrscheinlich, dass sich in der Akte nicht doch ein tumorbezogener Aufwand findet - und sei es diagnostisch (z.B. Sonographie zur Tumorgrößenabschätzung oder Endoskopie). Dann würde 0201d wieder greifen.

    Falls es keinen tumorbezogenen Aufwand gibt, darf dann die Nebendiagnose ohne Aufwand überhaupt kodiert werden ?
    Im Hinblick auf DKR 002d - Bsp 6 würde ich sagen - in diesem speziellen Ausnahmefall ja.


    Zusammenfassung: Die 002d und die 0201d sollten präzisiert werden.


    Viele Grüße

    Matthias Schaeg

    Dr. med. Matthias Schaeg
    Anästhesist - Qualitätsmanagement
    - Medizincontrolling -