- Offizieller Beitrag
Hallo AEP-ler,
Kurzfassung:
Ein Patient wurde an einer irreponiblen Nabelhernie operiert. Der Bruchsack enthielt keine Darmanteile, sondern nur einen (inkarzerierten) Teil des Omentum majus. Sehr kleine Bruchpforte.
Das Krankenhaus möchte die FP 12.09 abrechnen, die Krankenkasse besteht auf FP 12.07 mit der Begründung, dass es sich um einen Elektiveingriff gehandelt habe (?!). Wären Darmanteile inkarzeriert gewesen, träfe FP 12.09 zu...
Wie seht ihr das ? Gibt es andernorts ähnliche Fälle / Argumentationen ?
Gruss
B. Sommerhäuser