Wahl der HD: Erbrechen/Rückenschmerzen/Metastasen

  • Liebe Kollegen,

    eine Patientin hatte ein bekanntes Rezidiv eines axillären Tumors und entwickelte heftige Rückenschmerzen. Als Ursache wurden natürlich MTS vermutet, ließen sich aber im MRT nicht bestätigen. Eine symptomatische Schmerztherapie wurde eingeleitet.

    Diese löste jedoch heftiges Erbrechen auf, die Patientin mußte 2004 stationär aufgenommen werden. Das Erbrechen wurde gestillt, die Flüssigkeits- und Elektrolytdefizite ausgeglichen. Das auswärtige MRT wurde nachbefundet, es zeigte Osteolysen. Zusätzlich wurde eine Beckenkammstanze durchgeführt, die eindeutig MTS belegen konnte. Daher wurde eine Biphosphattherapie eingeleitet.

    Nun stellt sich die Frage nach der Hauptdiagnose. Wir hatten die MTS codiert, laut MDK-Gutachten soll jedoch R11 (Übelkeit und Erbrechen) HD sein. Hiermit kann ich mich nicht anfreunden. Wäre sie umgehend nach Stillen des Erbrechens entlassen worden, könnte ich dies nachvollziehen.

    Jedoch wurde eine erneute Diagnostik der Rückenschmerzen durchgeführt, MTS wurden gesichert und eine Therapie eingeleitet. Leider bringen mich die DKR nicht eindeutig weiter, denn Erbrechen ist ja per se kein Symptom von zugrundeliegenden Metastasen, auch wenn es eindeutig im Zusammenhang mit der Schmerztherapie steht, die wegen der MTS durchgeführt wurde. Daher habe ich gewisse Bedenken, mit Symptom/zugrundeliegender Erkrankung zu argumentieren.

    Die \"Schmerz-DKR\" 1806a greift aus meiner Sicht eher, da sich um eine Aufnahme im Zusammenhang mit den Schmerzen handelte, wenn auch nicht explizit wegen der Schmerzen, sondern wegen Komplikationen der Schmerztherapie. Dieses müßte aber aus meiner Sicht gleichwertig sein. Nach Anpassung der Schmerztherapie sistierte ja auch das Erbrechen und die Patientin war schmerzfrei. Daher bin ich der Meinung, daß die MTS als HD anzusehen wären.

    Gibt es ggf. andere Aspekte, die bei der Wahl der HD noch berücksichtigt werden müßten?

    Vielen Dank, schönes Wochenende,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Herr Blaschke,

    wurde die Patientin wegen dem Erbrechen aufgenommen, oder wegen ihrem Volumenmangel? dann könnte evtl. E86 als HD in Frage kommen.

    Die Metastasen würde ich als ursache für das Erbrechen (Und damit als HD) eher nicht bevorzugen, weil die Aufnahme ja anscheinend wegen dem ERbrechen erfolgte und nicht aufgrund der diagnsotizierten MTS. Der GRund für das Erbrechen war die Schmztherapie.

    aus dem gleichen Greund würde ich den Schmerz auch nicht als HD nehmen.
    mfg

    Bern

    ehemaliger Versicherungsvertreter

  • Hallo Herr Blaschke,

    so wie Sie es darstellen erfolgte die stat. Aufnahme aufgrund des heftigen Erbrechens woraus das Flüssigkeits- und Elektrolydefizit resultierte. Damit
    sollte aus meiner Sicht die R11 als HD gewählt werden auch wenn Sie im weiteren Verlauf die Metastasen behandelt. Grund der Aufnahme war das Erbrechen.

    Gruß & schönes WE, G.

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend
    Guten Abend Herr Blaschke

    Ich sehe es genau wie Sie!!!


    Es gilt DKR 1806a (Fall von 2004)
    „die schmerzverursachende Erkrankung zu kodieren“


    Sie haben eine Schmerzbehandlung durchgeführt (Behandlung der unerwünschten Nebenwirkung, Neueinstellung der Schmerzmedikation (!))


    Erbrechen als Symptom kann nicht DRG H werden
    Sie haben eine Diagnose gestellt und diagnostische Maßnahmen für die zugrundeliegende Störung (Nebenwirkung Schmerztherapie, Metastasen ) die zur Veranlassung für die stat. Aufnahme geführt hat, durchgeführt.


    Gruß nach Pyrmont/Holzminden

    Eberhard Rembs

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Blaschke,

    der Reihe nach:

    Aufnahmegrund war doch das Erbrechen nach Schmerztherapie, oder nicht? Die Schmerztherapie war wohl ambulant: \"Eine symptomatische Schmerztherapie wurde eingeleitet. Diese löste jedoch heftiges Erbrechen auf, die Patientin mußte 2004 stationär aufgenommen werden.\"

    Wenn dem so war, war in 2004 nach 1917a -Unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln (bei Einnahme gemäß Verordnung)- zu kodieren:
    Unerwünschte Nebenwirkungen indikationsgerechter Arzneimittel bei Einnahme gemäß Verordnung werden wie folgt kodiert:
    ein oder mehrere Kodes für den krankhaften Zustand, in dem sich die Nebenwirkungen manifestieren, optional ergänzt durch Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen.
    Dann haben Sie als HD Erbrechen und geben noch ggf. Y57.9! dazu.

    Die HD wird bezüglich des hauptsächlichen Aufnahmeanlasses zugeordnet. Was dann sonst noch gefunden und therapiert wird, ist unabhängig vom Ressourcenverbrauch dann ND. Es sei denn, es wäre Begründung/zugrundeliegende Ursache des Aufnahmegrundes (Symptom). Dann wird es HD. Wenn aber das Erbrechen als Nebenwirkung der Schmerztherapie gewertet wurde und hauptsächlich die stationäre Aufnahme verursacht hatte, sehe ich keine andere HD-Zuordnungsmöglichkeit als eben das Erbrechen.
    Sollte aber bei der Aufnahme beides gleichberechtigt die HD-Definition erfüllt haben (Aufnahme wegen V.a. MTS (mit Bestätigung nach Analyse) und Erbrechen) ist nach Ressourcenverbrauch zuzuordnen. Dann könnten Sie MTS zur HD machen. Ihre Dokumentation muss das dann zeigen.

  • Liebe Kollegen,

    vielen Dank für die differenzierten Rückmeldungen! Für mich bleibt es eine nicht ganz einfach zu lösende Frage, ich werde es nochmals durchdenken müssen.

    Viele Grüße und schönes Wochenende

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke