Hallo liebes Forum,
aus Kassensicht mal eine Frage:
Ein Pat. erleidet einen Riss des vorderen Kreuzbandes und wird operiert.
KH kodiert
1. 5-813.4 Plastik vorderes Kreuzband mit sonstiger autogener Sehne
Dazu wird kodiert
2. 5-784.0h Knochentransplantation und -transposition: Transplantation von Spongiosa, autogen: Femur distal
3. 5-783.0 Entnahme eines Knochentransplantates: Spongiosa, eine Entnahmestelle
Im Ergebnis ergibt sich die DRG I51Z: Andere Eingriffe an Hüftgelenk und Femur ohne äußerst schwere CC.
OHNE die Kodes für die Spongiosa ergibt sich die - für uns weitaus logischere - DRG I30Z : Komplexe Eingriffe am Kniegelenk.
Nun ist in der 5-813 die Transplantatentnahme bereits enthalten. Aber was ist bei einer Spongiosaplastik? Wir nehmen an, dass das KH hier den Tibiakanal aufgefüllt hat.
Darf so kodiert werden? Ich wäre für Hilfe in dieser Frage dankbar. Vielleicht brauchen wir dann den MDK gar nicht erst bemühen.
PS: Evt. Schreibfehler bitte auf meinen Gipsarm schieben. Sport ist Mord. :augenroll:
Viele Grüße aus Essen
SKoch
Medizin und Strategie