Arztbrief / Entlassbericht- Basis für MDK Gutachten

  • Hallo Forum.

    Mir geht zur Zeit eine Sache ganz gewaltig auf den Senkel. Aus Gründen der Zeitersparnis schicke ich Arztbriefe, in denen alle kodierten Diagnosen und deren Therapie genannt werden ohne weitere Unterlagen an den MDK.

    Und dann passiert folgendes (Beispiel):

    Unser Arztbrief:
    Diagnosen: XYZ (HD)
    Harnwegsinfekt durch E. coli

    Verlauf:... Den Harnwegsinfekt behandelten wir über drei Tage mit xy

    MDK Gutachter:
    \"Der Harnwegsinfekt wird zwar angegeben als behandelt, ein entsprechender Befund liegt jedoch nicht vor. Insofern ist zunächst diese Nebendiagnose nicht berücksichtigungsfähig.\"

    :a_augenruppel:

    Aus meiner Sicht wirft uns der Gutachter des MDK Abrechnungsbetrug vor. Denn er sagt ja mehr oder weniger, dass es nicht korrekt ist, was im Arztbrief geschrieben steht. :d_luege:

    Bevor ich mich in einem Brief ganz fürchterlich aufrege, und den MDK mal darauf hinweise, dass selbst ich als Nicht-Arzt kaum Probleme hätte einem MDK Gutachten zu widersprechen (was deren Qualität in ein ganz besonderes Licht stellt :lach: :teufel: ), interessiert mich vor allem eins:

    Welchen rechtlichen Status hat ein Arztbrief eigentlich?
    Ist ein Arztbrief eine Urkunde, deren Richtigkeit der Arzt durch seine Unterschrift bestätigt?

    Mit schönen Feierabendgrüßen
    papiertiger :kong:

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo Papiertiger,
    selbstverständlich ist der unterschriebene Arztbrief eine Urkunde. Ich würde mir von einem MDK-Prüfer Abrechnungsbetrug nicht unterstellen lassen, nur weil kein bakteriologischer Befund vorliegt. Man kann die Diagnose Harnwegsinfekt auch klinisch stellen. Die Symptomatik reicht ja allemal aus. Darüber hinaus hat der Gutachter nur den Arztbrief und keine weiteren Informationen, z.B. die gesamte Akte mit der Beschreibung des Aufnahmebefundes oder Laborwerte. Das Sozialgericht hat deswegen schon in einer Entscheidung zur Substantiiertheit eines Gutachtens den Gutachter gerügt, da er sich nicht alle Informationen beschafft hat.
    Ich empfehle deshalb, sollte die KK sich auf das Gutachten berufen, genau diesen Punkt im Widerspruch anzuführen und darauf zu verweisen, dass die Datenlage des Gutachters schlecht war. Dann kann er das Gutachten nochmals machen.
    Wahrscheinlich wird er dann Kopien aus der Akte anfordern (Befunde, Labor, Urinsediment, Visitendokumentation)
    Gruß
    G. Fischer

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo Forum,

    dieses Thema wurde schon mehrfach erörtert, unter anderem hier.
    Grundsätzlich halte ich es für unzulässig, einen Fall nur auf der Basis des Arztbriefes zu beurteilen. Es kann vor allem bei längeren Aufenthalten nicht Aufgabe es Briefes sein, alle Ereignsisse des Patienten darzustellen (insbesondere bei Intensivtherapie).

    Dennoch ist ein gerne gewähltes Argument, die Diagnose / der Aufwand gehe aus dem Brief nicht hervor. In obigem Beispiel geht er dann hervor, nun soll der Befund geliefert werden.

    Fazit: Wiederspruch einlegen, Einwand als nicht substantiiert zurückweisen :d_neinnein: , Zahlungsforderung aufrecht erhalten, auf erneute Prüfung bestehen und was dann noch so folgt.

    Im übrigen muß aber gesagt werden, daß die Sachlage nicht immer so eindeutig ist, wie von papiertiger geschildert. Denn für so manche Nebendiagnose findet sich rein gar nichts :noo: in der Akte...


    Gruß aus Essen

    merguet

  • Hallo.

    Habe mir die Akte natürlich angeschaut :d_zwinker: .

    Es geht an sich nur um die Zeitersparnis.

    Über die EDV habe ich Zugriff auf die Entlassberichte, kann die also bei mir noch Mal ausdrucken, Stempel drauf, Kürzel hinter und noch am Tag der Anfrage raus. Wenn es passt.

    Dass in einem EB mehr steht als tatsächlich vorlag, habe ich in den knapp 2500 Fällen die ich bisher bearbeitet habe (nicht in diesem Jahr 8o , und nicht nur Anfragen von KKn) noch nicht gehabt.

    Es ist eher das Gegenteil der Fall. Es wurden NDs kodiert, aber im EB findet sich kein Hinweis. Dann muss ich ganz einfach die Akte anfordern und Kopien daraus ziehen.

    Dass ein Arztbrief nicht alles enthalten kann ist klar, aber wir versuchen zumindest unsere Ärzte dazu zu bringen auch die erlösrelevanten Nebendiagnosen und deren Therapie zu erwähnen. Es ist erstaunlich wie schwer es einigen fällt einen einfachen Satz wie \"Eine festgestellte Hypokaliämie wurde durch Gabe von Kalinor per Os substituiert.\" :lach:

    Schönen Feierabend

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo Papiertieger,

    nach Ihrer Beschreibung der Materie sind wir alle mehr oder weniger Don Quichotes! Unser kampf mit den Windmühlen gleicht sich doch ungemein.
    In letzter Zeit häufen sich die Fälle bei uns, die nur nach Arztbrief begutachtet werden. Der Hinweis auf Urteile des Sozialgerichtes im Wiederspruchsverfahren wird mit einer unmenge Forderungen nach Beweisen beantwortet. Hier wären wir wieder bei den Kosten für Papier, Toner, usw.
    dafür könnten wir fast eine neue Stelle schaffen.
    Aber auch Ihr Argument über einen kleinen Satz in der Epikrise zu einer relevanten Nebendiagnose fruchtet nicht immer, aber immer mehr begreifen unsere Ärzte die Wichtigkeit, da sie selbst die Wiedersprüche bearbeiten müssen. Im Endeffekt sparen sie Zeit und Geld, aber auch Nerven!

    Schönes Wochenende

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

  • Guten Abend,
    auch ich kenne mittlerweile die Problematik der Dokumentation der Nebendiagnosen und die Anzweifelung durch den MDK. Sind wir Ärzte jetzt dazu verdammt, die Arztbriefe, die eine Mitteilung an den weiterbehandelnden Arzt sein sollen, für den MDK \"prüfgerecht\" zu verfassen? Es ist möglich in einem Nebensatz die Therapie der Hypokaliämie zu beschreiben, oder die Antibiotikagabe bei eine Harnwegsinfekt. Aber es sprengt erheblich den Rahmen der schon gering bemessenen Zeit, dem weiterbehandelnden Arzt darüber zu informieren, das eine Kopfschmerzattacke nach mehrfacher Analgetikagabe sich gebessert hat oder der angestrebten Erholungsphase in der Nacht mit einem Schlafmittel unterstützt wurde. Wir schreiben die Briefe nicht für den MDK oder die KK.
    Bei negativer Beurteilung nach Einsendung des Arztbrief bleibt der Weg, diese Beurteilung anzufechten und die Prüfung der Akte vor Ort anzubieten.
    Hatte bisher Erfolg, manchmal war auch ein Telefonat mit dem MDK klärend.
    Gruß