Hallo,
ich bin gerade mal dabei, einen Fall aus 2004 wegen einer Kassenanfrage aufzuarbeiten. Dabei habe ich folgendes Problem:
Eine Patientin kommt nach einer Umstellungsosteotomie vor anderthalb Jahren nun mit Schraubenlockerung und Verdacht auf Osteomylitits.
Die Schraube wird operativ entfernt,in der Umgebung findet sich eitriges Sekret, ein Abstrich ergibt Staphylococcus aureus. Der Chirurg hat die Ostomyelitis mit der M86.67 (mit Erreger) als Hauptdiagnose kodiert und zusätzlich die T84.6 (Infektion und entzündliche Reaktion durch eine interne Osteosynthesevorrichtung)als Nebendiagnose.
Die Krankenkasse ist der Ansicht (und ich eigentlich auch), dass die T84.6 nicht noch zusätzlich als ND kodiert werden darf, da mit der Osteomylitis ja schon ein Infektion kodiert ist.
Ist meine Ansicht korrekt?
Schönen Gruß aus Unna
Heribert Hypki