Chemotherapie Wiederkehrer

  • Liebes Forum,
    Pat. kommt sechsmal (geplant) wegen Chemotherapie bei Lymphom (R61F, obere GVD 17 Tage) zur stationären Aufnahme. Die jeweilige Aufnahme erfolgt in Abständen von ca. 4 Wochen.
    Sind hier jeweils 2 Fälle zusammenzuführen (Wiederaufnahme wegen Komplikation und Abstand der Aufnahmen < 30 Tage) oder können 6 Fälle abgerechnet werden ?
    Im voraus vielen Dank.
    R.Adams

  • Hallo Herr Adams,

    gem Fallpauschalenkatalog ist die R61F von der
    Wiederaufnahmeregelung ausgenommen....

    ...eine Zusammenffassung von Fällen bei Wiederaufnahme
    in dasselbe Krankenhaus nach §2 Abs. 1 und 2 erfolgt nicht

    Hoffe, Ihnen geholfen zu haben

    Gruß aus dem :sonne: Norden

    Groupi

    :threemonkey:

  • Hallo Herr Adams,

    Den Ausschluss für zusammenzulegende Fälle finden Sie im FPV 2005 Spalte 13 der DRG-Tabellen.

    schönen Feierabend !

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)


  • Hallo Forum,

    nur ein kleiner Hinweis, auch wenn er für diesen Fall nicht relevant ist. Die Ausnahme von der Wiederaufnahme gilt nicht für Komplikationen, die von Herrn Adams m.E. allerdings nicht korrekt bei geplanten Folgeaufenthalten angegeben wurde.
    Außerdem hier egal, da die OGVWD \"abgelaufen\" ist bei Aufnahmen im Abstand von ca. 4 Wochen.

    MFG

    Mr. Freundlich