Liebes Forum,
Pat. kommt sechsmal (geplant) wegen Chemotherapie bei Lymphom (R61F, obere GVD 17 Tage) zur stationären Aufnahme. Die jeweilige Aufnahme erfolgt in Abständen von ca. 4 Wochen.
Sind hier jeweils 2 Fälle zusammenzuführen (Wiederaufnahme wegen Komplikation und Abstand der Aufnahmen < 30 Tage) oder können 6 Fälle abgerechnet werden ?
Im voraus vielen Dank.
R.Adams
Chemotherapie Wiederkehrer
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Hallo Herr Adams,
gem Fallpauschalenkatalog ist die R61F von der
Wiederaufnahmeregelung ausgenommen.......eine Zusammenffassung von Fällen bei Wiederaufnahme
in dasselbe Krankenhaus nach §2 Abs. 1 und 2 erfolgt nichtHoffe, Ihnen geholfen zu haben
Gruß aus dem :sonne: Norden
Groupi
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Hallo Herr Adams,
Den Ausschluss für zusammenzulegende Fälle finden Sie im FPV 2005 Spalte 13 der DRG-Tabellen.
schönen Feierabend !
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Zitat
Original von Adams:
Liebes Forum,
Pat. kommt sechsmal (geplant) wegen Chemotherapie bei Lymphom (R61F, obere GVD 17 Tage) zur stationären Aufnahme. Die jeweilige Aufnahme erfolgt in Abständen von ca. 4 Wochen.
Sind hier jeweils 2 Fälle zusammenzuführen (Wiederaufnahme wegen Komplikation und Abstand der Aufnahmen < 30 Tage) oder können 6 Fälle abgerechnet werden ?
Im voraus vielen Dank.
R.AdamsHallo Forum,
nur ein kleiner Hinweis, auch wenn er für diesen Fall nicht relevant ist. Die Ausnahme von der Wiederaufnahme gilt nicht für Komplikationen, die von Herrn Adams m.E. allerdings nicht korrekt bei geplanten Folgeaufenthalten angegeben wurde.
Außerdem hier egal, da die OGVWD \"abgelaufen\" ist bei Aufnahmen im Abstand von ca. 4 Wochen.MFG