ICD 10 und Schlaflabor

  • Guten Tag an alle Teilnehmer,

    Im Klinikum Hellersdorf gibt es ein Schlaflabor. Hierbei hat die Durchsicht von ICD 10 und OPS 2.1 gezeigt, daß es nur wenige Möglichkeiten zur Kodierung gibt.
    Hat jemand Erfahrung mit der Kodierung im Schlaflabor?

    Vielen Dank

    Jürgen Schröter
    Medizincontroller

  • Lieber Herr Schröter,

    hab mir anläßlich Ihrer Frage mal in Erinnerung rufen müssen, wieso ich mich fast gar nicht mehr um unsere Schlaflabor-Fälle kümmere, obwohl ich für die mit zuständig bin.

    Bei uns sieht es so aus: Die haben alle eine g47.- oder f51.0, einige wenige noch g25.8.

    Prozedur ist monoton 1-790, und auf die DRG ohne Einfluß.

    DRG-technisch heißt das fast immer E63Z oder U65Z, also nicht viel zu reißen für den Controller.

    Die allermeisten haben sogar die g47.3, also die DRG E63Z, die im australischen System das sagenhafte CW von 0.35 hat. Habe unsere Neurologen anfangs immer mal wieder gefragt, ob wirklich so viele Pat., die ins Schlaflabor kommen, tatsächlich auch eine Schlaf-Apnoe haben, und ob nicht doch ein paar mehr davon nur Neurotiker sind (also U65Z, also CW 0.96...).

    Aber die Neurologen haben bekräftigt, daß der g47.3-Anteil realistisch ist.

    Also auch nichts zu reißen für den Controller.

    Im Übrigen haben wir Assistenten, die sehr (Nebendiagnosen-) verschlüsselungsfreudig sind, PCCL wird also durchschnittlich da auch nicht schlecht ausfallen für uns.


    Darum also habe ich das Schlaflabor nicht besonders im Blick.

    So viel zu unseren Verhältnissen, ich vermute, im Wesentlichen läuft das auf Ihre eigenen Erfahrungen hinaus.


    Viele Grüße,


    --
    M. Kleinschmidt
    Arzt / Med.Contr.
    Alexianer KH Krefeld

    Dr. Martin Kleinschmidt
    Arzt / Med.Contr.
    Alexianer KH Krefeld

  • Lieber Herr Schröter,

    kann mich der Antwort von MKleinschmidt nur anschließen.
    Wir haben in unserer Lungenklinik ebenfalls ein großes
    Schlaflabor und kodieren im wesentlichen ähnlich.
    Also nicht verzagen, aber wach bleiben !

    Herzliche Grüße
    HPK
    --
    Dr. H.-P. Kemmer
    Ärztlicher Leiter Med. Management
    Lungenklinik Hemer

    Internist-Pneumologe-Kardiologie

  • Hallo Herr Schröter,

    auch bei uns gibt es ein recht großes Schlaflabor.

    Die Kodierung unterscheidet sich dabei nicht wesentlich von den bereits genannten.

    HD: meist G47.3
    Prozeduren: meist 1-790 (manchmal in Verbindung mit 1-791 und 1-245)

    Dies führt aber leider auch alles nur in die D63Z....

    Viele Grüße aus Leipzig.

    Christine Scheel
    MedizinControlling
    Städt. Klinikum "St. Georg"

    Christine Scheel
    MedizinControlling / Kliniken Muldentalkreis gGmbH

  • Liebe KollegInnen,
    In unserer Lungenfachklinik gibt es ebenfalls ein pneumologisch orientiertes Schlaflabor, d.h. der Anteil der Pat mit der Hauptdiagnose G47.3 liegt bei 95%. Wie die anderen Kollegen anfühen, gibt es dafüpr nur eine DRG ohne berücksichtigung der Begleiterkrankungen u. Begleitprozeduren.
    Die Frage ist m.E., ob man nun "faul" ist u. nur die Hauptdianose u. die OPS Polysomnographie angibt, oder ob man auch hier korrekt u. vollständig verschlüsselt, um längerfristig eine Aufsplittung dieser Fallgruppe errreichen zu können, denn der Aufwand für Diagnostik u. Einleitung eine nCPAP-Therapie unterscheidet sich doch erheblich, ob der Pat praktisch gesund ist oder aber ein "internistisches Polytrauma" (z.B. Vollbild des metabol. Syndrom mit allen Komplikationen.

  • Liebe Kollegen,
    bezüglich Aufwand und Entgeld gibt es ja auch absurde Konstellationen.
    Bsp.:
    Schnarcher wird zum Ausschluß/Nachweis eines OSAS zur Polysomnographie eingewiesen.

    1.Nachweis : G47.3 --> E63Z --> cw 0,35
    2.Ausschluß: R06.5 --> D66(B)--> cw 0,43

    Der diagnostische Aufwand ist der gleiche, der therapeutische (Maskenanpassung etc.etc.) entfällt im 2. Fall vollständig.
    Eine möglicherweise folgende chirurgische Therapie bei 2. (Septumplastik, LAUP o.ä.) wird ggf. ohne jeglichen zeitlichen Zusammenhang zur Diagnostik durchgeführt, und somit kaum in die gleiche DRG fallen.
    Meist wird nie eine stationäre Therapie erfolgen.
    D.h. im Falle R06.5/D66 : mehr Geld für weniger Leistung.
    ...oder sehe ich das falsch ?(

    Viele Grüße

    St. Zacher