freier Mitarbeitervertrag DRG-Medizincontrolling

  • Hallo!
    Da unsere Abteilung \"outgesourct\" worden ist und ich meinen Arbeitsvertrag als Fachärztin mit dem Krankenhaus dadurch verliere, soll ich nun als freie Mitarbeiterin die DRG-Betreuung und das Medizincontrolling im Umfang von 5-10 Stunden pro Woche übernehmen. Wer kann mir Tipps zu einem Vertragsentwurf geben sowie einen Anhaltspunkt, wieviel Hornorar ich verlangen kann? :grouper:

  • Hallo,

    kurze Rückfragen:
    welche Abteilung wurde denn outgesourct?
    wie wurden Sie bisher bezahlt?
    Ketzerische Anmerkung: sehr groß kann das KH ja nicht sein, wenn man DRG und MedControl in 5-10 Std. pro Woche schafft. Oder ist das nur die Ansicht des Kostenträgers (in diesem Falle KH-Verwaltung)?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Tja, das Krankenhaus ist wirklich ziemlich klein, also pro Woche werden ca. 100-120 Ops durchgeführt. Es gibt nur 2 operative Abteilungen, sonst nichts.
    Die Anästhesieabteilung wurde outgesourct. Bisher wurde ich nach AVR in Anlehnung an BAT Ia bezahlt.
    Es scheint hier auch noch das Problem der Scheinselbständigkeit zu geben.

  • Sehr geehrter joalneu,

    das Finde ich als Anästhesist und als DRG-Beauftragter wirklich schockierend. Die Anästhesie als Fach wird durch das Outsourcing massiv geschwächt und zur reinen Dienstleistung am Operateur ohne Hausmacht degradiert.
    Und das Controlling für zwei operative Abteilungen mit über 100 Operationen in der Woche ist mindestens ein Fulltimejob und in 5 - 10 Stunden nie und nimmer zu machen.
    Wenn der KH-Leitung nicht klarzumachen ist, dass von ihrer qualifizierten Arbeit der wirtschaftliche Erfolg des Krankenhauses abhängt, und sie mit einem Facharztgehalt vollzeit eingestellt gehören, dann ist Hopfen und Malz verloren, und ihr Krankenhaus wird bald komplett \"outgesourct\", sprich aufgelöst sein.

    Aber das hilft ihnen leider auch nicht weiter.

    Stefan Stern

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

  • Hallo joalneu,
    wenn die Anästhesie jetzt durch eine externe Firma betrieben wird und Sie dort als Anästhesist tätig sind, das MedControlling aber ebenfalls durch eine externe Firma erledigt wird, haben Sie ja zwei verschiedene Arbeitgeber bzw. Auftraggeber. Das Problem der Scheinselbständigkeit tritt hier nicht auf, wenn sie für verschiedene Auftraggeber tätig sind.
    Bei einem Vertrag hinsichtlich des MedControllings würde ich eine Mengenvereinbarung machen, da eine Pauschalierung auf Stundenbasis doch gewaltig nach abhängiger Arbeit, also Scheinarbeitsverhältnis stinkt. Verhandeln Sie doch pro bearbeitetem Fall einen Betrag, pro DRG-Schulung einen Stundensatz und Spesen bzw. Fahrtkosten. Sie müssen auch immer eine Rechnung stellen. Die Frage der Umsatzsteuerpflicht ist auch noch zu klären. Und vergessen Sie nie, dass ein Selbständiger Unternehmer nicht mehr zu den Niedriglöhnen des öffentlichen Dienstes arbeiten kann.
    Gruß
    G. Fischer
    (noch angestellt) und auch schon selbständig.
    Für weitere Fragen schreiben Sie mir eine pN.

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt