Hallo liebes Forum,
im Moment habe ich ein Problem mit einer bestimmten KK zum Thema Schlaflaborabrechnung. Unser Arzt nimmt die Kontrolluntersuchungen im Schlaflabor stat. auf, da er keine Ermächtigung hat, diese Untersuchungen amb. durchzuführen. Es sind also meist Patienten, die vor einem halben Jahr schon einmal hier stat. im KH waren und ein CPAP-Gerät verordnet bekommen haben. Nun wird diese nCPAP-Therapie durch eine Polysomnographie kontrolliert. Im Umkreis findet sich auch kein niedergelassener Arzt, der diese Kontrolluntersuchungen durchführt.
Hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht?
Wir haben versucht mit der KK zu verhandeln, aber diese lehnt eine Bezahlung dieser Leistung ab.
MfG
Anke