Hallo ans Forum,
schon wieder eine Frage.
Wird eine Papillotomie (Lokalisation Gallengänge) vorgenommen, so wird das mit der 5-513.1 kodiert, wobei hier die Röntgendarstellung bereits inklusive ist. Wir kodieren hier zusätzlich, bzw. als Ausgangsnummer die 1-64 (Diagnostische Endoskopie der Gallen- und Pankreaswege), oder gibt es den Fall, dass die Papillotomie der eigentliche Grund für diese Prozedur ist und daher die 5-513.1 allein gesetzt muss?
Wer kennt sich da aus?
Gruß aus Bayern
maygrap