• Hallo Forum !

    Ich habe folgenden Fall:

    Pat. kommt mit einer infizierten PEG, die vor 2Tagen in einem
    anderen Krankenhaus gelegt worden ist.

    Ich bin der Meinung das die T85.78 hier kodiert werden muß.

    Über andere Vorschläge wäre ich sehr dankbar.

    MfG
    SiDa

  • Hallo Herr SiDa,

    da es in den Kodierrichtlinien heißt

    Zitat


    Diese Kodes sind nur dann als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, wenn kein spezifischerer Kode in Bezug auf die Erkrankung bzw. Störung existiert oder die Verschlüsselung dieses spezifischeren Kodes durch ein Exklusivum der ICD-10-GM Version 2005 ausgeschlossen ist. Gleiches gilt für die Kategorien T80–T88 Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert.


    würde ich wohl nach einem spezifischerenn Kode für die Infektion, ggf. sogar mit Erreger (aus B96.-) suchen. Z. B. L03.- Phlegmone oder L02.- Hautabszess.

    Aus dem mittlerweile schattigen Westfalen

    grüßt H. Staender :baby:
    Oberarzt Pädiatrie

  • Guten Tag Forum,

    ich möchte diese Frage gerne nochmal aufgreifen.
    Patientin kommt mit Infektion nach PEG Wechsel. Es wurde 2 mal ein Vakuumversiegelung durchgeführt. Als HD war hier T85.5 kodiert. Der MDK ist der Meinung hier wäre die T81.4 korrekt. Ich würde allerdings die T85.87 kodieren, da eine Infektion bestand.
    Meinungen?

    Danke und Grüße
    bewe

  • Schönen guten Tag bewe,

    in der Regel ist die Infektion einer PEG Durchtrittswunde ja nicht die Folge des Eingriffs wie bei einer Infektion einer primär verschlossenen Operationswunde sondern eine Infektion durch (entlang der) Sonde. Aus diesem Grund halte ich die von Ihnen vorgeschlagene Verschlüsselung für besser und spezifischer.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,