Hallo liebes Forum,
wir wollen unseren OP an niedergelassene Ärzte z. B. Urologen vermieten. Wir selber haben als Fachabteilung keine Urologie. Frage:
Wie kann ich die Anästhesieleistung abrechnen, wenn ein Anästhesist aus unserem Haus die Narkose durchführt?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Gruß aus Westfalen
B. Wagener
Ambulante Op. v. Niedergelassenen Ärzten
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Hallo Frau Wagener,
Zitat
Original von Wagener:
Hallo liebes Forum,
wir wollen unseren OP an niedergelassene Ärzte z. B. Urologen vermieten. Wir selber haben als Fachabteilung keine Urologie. [...]Wenn ich den § 115 b SGB V richtig interpretieren zu glaube, gar nicht:
§ 1 Absatz 1: Krankenhäuser sind zur ambulanten Durchführung der in dem Katalog nach § 3 aufgeführten Eingriffe gemäß § 115 b SGB V in den Leistungsbereichen zugelassen, in denen sie auch stationäre Krankenhausbehandlung erbringen.
Man kan durch AOP-Verträge nicht sein Leistungsspektrum erweitern, wenn diese Leistungen an dem Haus zuvor gar nicht geleistet wurden.
Viele Grüße
Jannis -
Hallo Frau Wagener,
sie können dem Urologen die Anästhesieleistung in Rechnung stellen.
Gruß
G. Fischer -
Hallo Herr Fischer, hallo Frau Wagener!
Die Durchführung der Anästhäsie gehört zum Katalog gemäß § 115 b SGB V. Diese Leistungen können/sollten mit Überweisung des Operateurs mit der zuständigen GKV abgerechnet werden.
Eine Abrechnung mit dem niedergelassenen Arzt würde dieser nicht akzeptieren.
Mit freundlichem Gruß
F. Killmer -
Hallo Herr Killmer,
Sie schreiben
ZitatDie Durchführung der Anästhäsie gehört zum Katalog gemäß § 115 b SGB V
Leider finde ich die Leistungen der Anästhesie (z.b. OPS 8-900 Intravenöse Anästhesie) nicht im Katalog der ambulanten Leistungen nach §115b SGB V.
Könnten Sie mir helfen den richtigen Weg zu finden??
Danke
Gruß
MiChu :sonne: -
Hallo MiChu!
Sorry, im neuen Katalog zum § 115 b stehen die Anästhesieleistungen tatsächlich nicht. Den Hinweis finden Sie im § 7 des Vertrags zum ambulanten Operieren. Hier sind zwar nur eigene Ärzte und Belegärzte genannt, wir rechnen aber auch problemlos Überweisung von niedergelassenen Kollegen ab.
Mit freundlichem Gruß
F. Killmer -
Hallo Herr Killmer,
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe nochmal eine Frage. Rechnen Sie direkt mit der GKV ab, oder mit Ermächtigung mit der KV?
Unsere AOK will diese Rechnungen nicht bezahlen, weil in §7 eben nur die Belegärzte und eigene Ärzte genannt sind.
Viele Grüße
B. Wagener -
Hallo Frau Wagener!
Wir rechnen direkt mit der GKV ab.
Wenn die AOK dies nicht akzeptiert, bleiben Ihnen meines Erachtens nur drei Möglichkeiten:
1. Sie kooperieren mit einem niedergelassenen Anästhesisten.
2. Ihr Haus / Anästhesist beantragt eine Ermächtigung.
3. Sie stellen den Urologen ein. Dies geht meines Wissens mittlerweile. Der
Arbeitsvertrag läuft dann über ein festgelegtes Stundenkontingent.Mit freundlichem Gruß
F. Killmer