Guten abend,
Ein für mich tägliches Problem zu dem ich in der Suchfunktion jedoch im Forum noch nicht soviel gefunden habe.
Konkret geht es um Patienten die in der Nebendiagnose eine Diabetes mellitus Erkrankung aufweisen. Wie verhält es sich dabei mit ambulanten Operationen ?
Die KK bemängeln automatisch alle Prozeduren aus dem ambulanten Katalog die bei uns in Ausnahmen stationär aufgenommen werden. Dabei werden bei uns die AEP Kriterien und Nebendiagnosen selbstverständlich automatisch übermittelt, die diese Ausnahme ja eigentlich begründen !!! :devil:
Ich persönlich halte es für nicht verantwortlich einen insulinpflichtigen Diabetiker nüchtern zu einer Operation anreisen zu lassen. Sollte im Rahmen einer hypoglykämie Komplikationen präklinisch auftreten befürchte ich, dass ich als einweisender Arzt der dumme bin :t_teufelboese:
Wie sind die Erfahrungen im weiten Land dazu ?!?
Und macht es einen Unterschied ob der Diabetes insulinpflichtig ist oder mit oralen Antidiabetika eingestellt ist ?
über neue Argumentationsmunition freut sich
mare