Positive mikrobilogische Befunde

  • Liebe Gemeinde,

    wir haben einen Patienten, der sowohl einen positiven Analabstrich (Klebsiella), wie auch einen positiven Nasenabstrich (Staph. aureus) vorweist.
    Der Pat. zeigte keinerlei Krankheitszeichen, so dass die Untersuchungen aus rein Prophylaktischen Gründen gelaufen sind.

    Eine Antibiotische Behandlung zur Keimbeseitigung wurde eingeleitet.

    Wie muß/kann ich dieses nun verschlüsseln?

    Vielen Dank im voaus
    casapietra

  • Hallo.

    Z11 Screening auf bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten
    + U80.0 (wenn ORSA)
    und/oder
    Z11 + B95.6 Staphylokokkus aureus

    DKR D003d :sonne:

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo Casapietra,
    ich möchte Sie nur ungern wieder verwirren, aber in der geschilderten Situation halte ich die kodierung mit einem Sekundärkode aus dem Bereich B95-B97 für unzulässig. Diese Kodes sind nur bei manifesten Krankheiten zulässig (die in anderen Kapiteln als dem Kap. I der ICD-10 verschlüsselt sind). Z11 Screening ist zwar ein passender \"Diagnosen\"kode für die Situation, aber es ist keine Krankheit, und Sie schreiben ja selbst, dass keine Erkrankung nachgewiesen wurde. Ein Keimnachweis ist nicht ausreichend für die Kodierung mit B95-B97. Die U-Kodes dagegen sind in diesem Fall zulässig, denn mit diesen werden nicht Krankheiten, sondern Erreger kodiert (die besondere therapeutische oder hygienische Maßnahmen erfordern).

    Grüße aus dem Feiertags-benachteiligtem Berlin

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Hallo Casapietra und alle Miteinander,

    Herr Bartkowski hat schon fast alles gesagt, aber auf Grund des Exclusivums im Kapitel A/B würde ich auch noch an Z22.ff (Keimträger) denken. Schließlich wurde ja nicht nur Diagnostik betrieben sondern auch eine Behandlung eingeleitet.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter