Welche Fälle werden zusammengeführt?

  • Ich habe einen Patienten mit drei aufeinander folgenden Aufenthalten:

    1. Fall: G65B
    2. Fall: G65B Wiederaufnahme außerhalb der OGVD
    3. Fall: G18B Wiederaufnahme innerhalb 30 Kalendertage bezüglich Fall 1 und Fall 2.

    Somit wäre ja eine FZ mit Fall 1 und Fall 3 sowie dem Fall 2und Fall 3 möglich.
    Gibt es hinsichtlich der Prüfreihenfolge konkrete Vorgaben?
    Unser System sieht eine FZ von Fall 1 und Fall 3 nicht vor. Aber müßte denn nicht eigentlich immer zuerst der 1. Fall bei der Prüfung herangezogen werden und sollte eine FZ hier möglich sein, diese dann erfolgen oder liege ich hiermit falsch und der Fall, der vor dem letzten Fall vorangeht wird zuerst zur Prüfung herangezogen?
    Wir sind uns da nicht ganz einig;daher wäre ich über jede Hilfe dankbar!
    Mit freundlichen Grüßen

  • Guten Tag,

    zusammenzuführen sind der 1. und 3. Fall, der 2. Fall wird separat abgerechnet.
    Begründet wird das mit § 2 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 FPV 2005 :deal: . Es wird stets auf den ersten Aufenthalt, der eine Wiederaufnahme auslöst, abgestellt. Das ist in Ihrem Fall ja der Aufenthalt mit der erstmaligen Abrechnung der DRG G 65 B.

    Viele Grüße aus dem nassen Hannover.

    Kathrin Räbiger

  • Hallo Frau Jessner,

    ich halte die Ansicht von Frau Räbiger für falsch.
    Nähern wir uns dem Problem:
    - Fall 1 und 2 sind nicht zusammenzuführen, da die OGVD überschritten ist.
    - Fall 1 und 3 sind auch nicht zusammenzuführen, da bei der Prüfung auf die relevante Partitionsabfolge innerhalb von 30 Tagen die unmittelbare Fallabfolge gefordert ist. Dies hier ja nicht der Fall.
    - Bei Fall 2 und 3 ist diese direkte Abfolge der Fälle jedoch gegeben, so dass diese Fälle zusammengefasst werden müssen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Bauer

  • Hallo,

    noch eine Anmerkung zur Info

    Der Fall 1 ist dann aber im Nachgang nicht mit dem zusammengeführten Fall(2+3) wegen Partitionsabfolge zusammenzuführen, da nicht iterativ vorgegangen wird.

    mfG

    C. Hirschberg