Erfahrungen mit §17c-Prüfung?

  • Guten Morgen Forum,

    hat jemand von Ihnen Erfahrungen mit MDK-Prüfungen nach o.g. Modus?
    Konkret: Stichprobenumfang (alle Pat. eines best. Zeitraums? nur Pat. mit best. Hauptdiagnose/DRG? ), Zeitdauer Ankündigung bis Prüfung, tatsächlich pauschale Kürzung in ähnlichen Fällen gemäß der ermittelten prozentualen Beanstandungsquote usw...

    Besten Dank und viele Grüße

  • Hallo, Cardiot!

    Wir stehen unmittelbar vor der Prüfung...
    Prüfauftrag wurde ordnungsgemäß übermittelt, Fristen auch unsererseits eingehalten. Es handelt sich um alle Patientenfälle einer konservativen Abteilung des Hauses... :d_pfeid:
    Die Ankündigung der Stichprobe beinhaltete die Ankündigung des Prüfbeginns exakt 6 Wochen später.

    Auf den Rest sind wir gespannt...

    Gruß

    T. Flöser

  • Hallo Herr Flöser,

    auf das Ergebnis bin ich auch gespannt. Wollen Sie die zu prüfenden Akten vorher nochmal durchgehen?
    Im Prinzip ist die 17c theoretisch gesehen ein geeignetes Instrument um Abteilungen oder ganze Häuser finanziell zu \"killen\". Ich frage mich daher, wie scharf das Messer hier gewetzt wird. Würde mich freuen, wenn ich Sie nach Erhalt des Prüfergebnisses nochmal ansprechen dürfte.

    Viele Grüße

  • Hallo Cardiot,
    hallo Forum,

    ich sehe es doch richtig ? In der sogenannten Stichprobenprüfung nach § 17c KHG können \"nur\" die Behandlungsfälle einbezogen werden, die nicht bereits im Rahmen der sogenannten Einzelfallprüfung nach § 275 SGB V überprüft wurden.

    Würde mich über eine kurze Zustimmung oder ggf. auch Ablehnung zu meiner Auffassung freuen.

    Gruß

    Der Systemlernende

  • Zitat


    Original von Systemlernender:
    ich sehe es doch richtig ? In der sogenannten Stichprobenprüfung nach § 17c KHG können \"nur\" die Behandlungsfälle einbezogen werden, die nicht bereits im Rahmen der sogenannten Einzelfallprüfung nach § 275 SGB V überprüft wurden.

    Hallo, das sehen Sie richtig. Vgl. Anlage 1 der Gemeinsamen Empfehlung zum § 17 c: http://www.aok-gesundheitspartner.de/imperia/md/con…_26_04_2005.pdf

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Guten Morgen Forum, insbes. Cardiot!

    Ja, die Akten - sofern auffindbar - werden alle von mir durchgesehen, in eine Datenbank gespeichert und mit Begleitblatt (abgerechnete zu \"richtiger\" Kodierung, Notwendigkeit etc.) versehen.

    Die - meiner Meinung nach - unstrittigen Fälle werden auf die Seite gelegt, da braucht es keine fachärztliche Stellungnahme dazu.

    Die fehlcodierten oder fehlbelegten Fälle werden dann mit dem zuständigen Oberarzt durchgesprochen, um die Strategie festzulegen.

    Systemlernender:

    Ja, wie Hr. Leonhardt es schon schreibt: Nach der Übermittlung der Grundgesamtheit lt. Prüfauftrag erhielten wir (noch am gleichen Tag!) via e-mail die Stichprobe.
    Aus dieser Stichprobe haben wir dann die bereits nach § 275 geprüften Fälle herausgenommen und in die \"Kopfdatei\" eingefügt. Sie müssen zwar extra übermittelt werden, sind jedoch nicht mehr Prüfgegenstand (Vgl. Anlage 1 zur Gemeinsamen Empfehlung gemäß § 17 c KHG.)

    Schönen Tag noch

    T. Flöser

  • Hallo Forum,

    ich habe vor ein paar Wochen ein interessantes Referat eines MDK-Arztes
    aus Hamburg gehört.
    Die Kassen in Hamburg machen keine §17 C-Prüfungen weil sie nichts einbringen. Die Statistik des MDK-Hamburg weist im Schnitt für jeden geprüften Fall eine Einsparung von 500 € auf. Eine § 17C-Prüfung ist zu Zeitintensiev. Der MDK-Hamburg prüft derzeit ca. 60.000 Fälle im Jahr. :i_respekt:

    MFG
    aus Stuttgart
    Peter Hackmann

  • Hallo Herr Hackmann,
    hallo Forum,

    unterstellt, die Zahl von 60.000 Fällen p.a. ist korrekt, so würde dies bedeuten, dass damit knapp 15 % aller voll- und teilstationären Fälle, die in den Hamburger Krankenhäusern versorgt werden, von einer Prüfung des MDK Hamburg betroffen sind.

    Gruß

    Der Systemlernende

  • Hallo Systemlernender,

    ja, diesen Prozentsatz nannte der Referent auch und damit sei die Belastungsgrenze für den MDK-Hamburg erreicht. Das sei auch der Grund das in Hamburg die Prüfung nach §17C nicht durchgeführt werden.
    :noo:

    MFG
    aus Stuttgart
    Peter Hackmann